11.07.2014 11:11 Uhr in Auto & Motorrad von Deutsche Bahn AG
Deutsche Bahn weist aktuelle Medienberichte über angeblich unzureichende Sicherheitsvorschriften zurück
Kurzfassung: Deutsche Bahn weist aktuelle Medienberichte über angeblich unzureichende Sicherheitsvorschriften zurück - Sicherheit ist oberstes Gebot- Staatsanwaltschaft Hannover und Generalstaatsanwaltschaft Cel ...
[Deutsche Bahn AG - 11.07.2014] Deutsche Bahn weist aktuelle Medienberichte über angeblich unzureichende Sicherheitsvorschriften zurück
- Sicherheit ist oberstes Gebot
- Staatsanwaltschaft Hannover und Generalstaatsanwaltschaft Celle sehen keine Versäumnisse bei der Bahn
Zu aktuellen Medienberichten über angeblich unzureichende Sicherheitsvorschriften in Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall im Jahr 2012 stellt die DB klar:
"Sicherheit ist bei der Deutschen Bahn oberstes Gebot, dem hat sich alles unterzuordnen. Im Ergebnis hat sich die Bahn als sehr sicheres Verkehrsmittel bewährt. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, verfügt die Bahn über ein umfangreiches Richtlinienwesen. Dieses unterliegt ständiger Bewertung und Überprüfung.
Der geschilderte Fall war Gegenstand eines umfassenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Die Staatsanwaltschaft Hannover kam unter Würdigung aller Umstände zu dem Ergebnis, dass bei der DB kein regel- und pflichtwidriges Verhalten festgestellt werden konnte. Die ordnungsgemäße Einstellung des Verfahrens wurde zwischenzeitlich auf die Beschwerde der Betroffenen hin auch von der Generalstaatsanwaltschaft Celle bestätigt."
Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/297-61030
Mail: presse@deutschebahn.com
URL: http://www.bahn.de
- Sicherheit ist oberstes Gebot
- Staatsanwaltschaft Hannover und Generalstaatsanwaltschaft Celle sehen keine Versäumnisse bei der Bahn
Zu aktuellen Medienberichten über angeblich unzureichende Sicherheitsvorschriften in Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall im Jahr 2012 stellt die DB klar:
"Sicherheit ist bei der Deutschen Bahn oberstes Gebot, dem hat sich alles unterzuordnen. Im Ergebnis hat sich die Bahn als sehr sicheres Verkehrsmittel bewährt. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, verfügt die Bahn über ein umfangreiches Richtlinienwesen. Dieses unterliegt ständiger Bewertung und Überprüfung.
Der geschilderte Fall war Gegenstand eines umfassenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Die Staatsanwaltschaft Hannover kam unter Würdigung aller Umstände zu dem Ergebnis, dass bei der DB kein regel- und pflichtwidriges Verhalten festgestellt werden konnte. Die ordnungsgemäße Einstellung des Verfahrens wurde zwischenzeitlich auf die Beschwerde der Betroffenen hin auch von der Generalstaatsanwaltschaft Celle bestätigt."
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