11.07.2014 14:12 Uhr in Energie & Umwelt von Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK)
Das EEG 2014 kann die Brücke zu einem Energiewendegesetz sein
Kurzfassung: Das EEG 2014 kann die Brücke zu einem Energiewendegesetz seinDie große EEG-Reform ist das heute im Bundesrat verabschiedete Gesetz noch nicht, so die Einschätzung des VIK, der Interessenvertretung ...
[Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) - 11.07.2014] Das EEG 2014 kann die Brücke zu einem Energiewendegesetz sein
Die große EEG-Reform ist das heute im Bundesrat verabschiedete Gesetz noch nicht, so die Einschätzung des VIK, der Interessenvertretung großer industrieller und gewerblicher Energiekunden. Aber es ist der Politik mit dem Gesetz gelungen, in kurzer Zeit einen Weg zu finden, der die Förderung erneuerbarer Energien und die Bewahrung des Produktionsstandortes Deutschland auch für industrielle und gewerbliche Energiekunden unter EU-konformen Gesichtspunkten gewährleistet. "Nicht auszumalen, was es für Unternehmen und Arbeitsplätze bedeutet hätte, wenn kein EEG-Kompromiss mit der EU-Kommission zustande gekommen wäre. Zahlreiche Produktionen im Bereich bisher teilentlasteter Unternehmen hätten aufgrund massivster Stromkostensteigerungen unmittelbar vor dem Aus gestanden", so Barbara Minderjahn, Mitglied der VIK-Geschäftsführung.
Aber die nächste Novelle des Gesetzes steht nach dieser Verabschiedung schon ins Haus. Insbesondere im Bereich der Marktintegration ist nach der vorliegenden Novelle noch einiges zu tun, denn über eine zaghafte Marktannährung der erneuerbaren Energien geht das Gesetz noch nicht hinaus.
Zudem mussten in der Auseinandersetzung mit der EU auf den letzten Metern auch noch die für ein Gelingen der Energiewende notwendigen hocheffizienten, konventionellen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) Federn lassen. Obwohl gerade diese Anlagen bei fehlendem Strom aus erneuerbaren Energien umweltfreundlich die Stromlücke schließen könnten, überschreitet das Gesetz bei der Behandlung von bestehenden Anlagen eine rote Linie. Bestandsanlagen genießen nicht mehr dauerhaft Vertrauensschutz und sind nicht mehr dauerhaft vor EEG-Zusatzbelastungen sicher. Der so in Frage gestellte Vertrauensschutz kann insgesamt zu deutlichen Rückschlägen bei Investitionen in diesem Bereich führen. Neue KWK-Anlagen werden darüber hinaus direkt zusätzlich erheblich belastet und damit deutlich geschwächt.
Die Ausbauszenarien für die erneuerbaren Energien sind sicher kein Ende der Energiewende, sondern allenfalls ein Signal zum Durchatmen und zur Konzentration auf die komplexen Gesamtaufgaben. "Diese muss die Politik nun bald anpacken. Ein systematischerer Zugang zur Energiewende ist möglich", so Dr. Annette Loske, VIK-Hauptgeschäftsführerin.
Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK)
Richard-Wagner-Straße 41
45128 Essen
Telefon: +49 (0) 201 / 810 84-0
Mail: info-essen@vik.de
URL: http://vik.de/
Die große EEG-Reform ist das heute im Bundesrat verabschiedete Gesetz noch nicht, so die Einschätzung des VIK, der Interessenvertretung großer industrieller und gewerblicher Energiekunden. Aber es ist der Politik mit dem Gesetz gelungen, in kurzer Zeit einen Weg zu finden, der die Förderung erneuerbarer Energien und die Bewahrung des Produktionsstandortes Deutschland auch für industrielle und gewerbliche Energiekunden unter EU-konformen Gesichtspunkten gewährleistet. "Nicht auszumalen, was es für Unternehmen und Arbeitsplätze bedeutet hätte, wenn kein EEG-Kompromiss mit der EU-Kommission zustande gekommen wäre. Zahlreiche Produktionen im Bereich bisher teilentlasteter Unternehmen hätten aufgrund massivster Stromkostensteigerungen unmittelbar vor dem Aus gestanden", so Barbara Minderjahn, Mitglied der VIK-Geschäftsführung.
Aber die nächste Novelle des Gesetzes steht nach dieser Verabschiedung schon ins Haus. Insbesondere im Bereich der Marktintegration ist nach der vorliegenden Novelle noch einiges zu tun, denn über eine zaghafte Marktannährung der erneuerbaren Energien geht das Gesetz noch nicht hinaus.
Zudem mussten in der Auseinandersetzung mit der EU auf den letzten Metern auch noch die für ein Gelingen der Energiewende notwendigen hocheffizienten, konventionellen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) Federn lassen. Obwohl gerade diese Anlagen bei fehlendem Strom aus erneuerbaren Energien umweltfreundlich die Stromlücke schließen könnten, überschreitet das Gesetz bei der Behandlung von bestehenden Anlagen eine rote Linie. Bestandsanlagen genießen nicht mehr dauerhaft Vertrauensschutz und sind nicht mehr dauerhaft vor EEG-Zusatzbelastungen sicher. Der so in Frage gestellte Vertrauensschutz kann insgesamt zu deutlichen Rückschlägen bei Investitionen in diesem Bereich führen. Neue KWK-Anlagen werden darüber hinaus direkt zusätzlich erheblich belastet und damit deutlich geschwächt.
Die Ausbauszenarien für die erneuerbaren Energien sind sicher kein Ende der Energiewende, sondern allenfalls ein Signal zum Durchatmen und zur Konzentration auf die komplexen Gesamtaufgaben. "Diese muss die Politik nun bald anpacken. Ein systematischerer Zugang zur Energiewende ist möglich", so Dr. Annette Loske, VIK-Hauptgeschäftsführerin.
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