14.07.2014 10:41 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Im Insolvenzverfahren über die Future Business KGaA (FuBus) werden Nachrangdarlehen nachrangig behandelt. Gläubiger können aber ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
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Autor der Pressemeldung "Future Business Nachrangdarlehen: Schadensersatz statt Insolvenzquote" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.