Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige möglichst noch in diesem Jahr stellen

Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige möglichst noch in diesem Jahr stellen
Kurzfassung: Wer bei Steuerhinterziehung noch die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nutzen möchte, sollte handeln. Die Regeln werden voraussichtlich ab dem 1. Januar 2015 deutlich verschärft.
Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige möglichst noch in diesem Jahr stellen GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 15.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich grundsätzlich darüber geeinigt, dass bei Steuerhinterziehung die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige weiterhin bestehen bleiben soll. Aber: Die Regeln dazu sollen deutlich verschärft werden. Vermutlich wird die Bundesregierung noch vor der Sommerpause über eine Novellierung der Selbstanzeige entscheiden.

Geht es nach dem Vorschlag der Finanzminister werden sich ab dem 1. Januar 2015 die Strafzuschläge deutlich erhöhen und auch der Zeitraum für die Offenlegung der Steuerangelegenheiten von fünf auf zehn Jahre erhöht. Im Einzelnen bedeutet das voraussichtlich, dass bei hinterzogenen Steuern in einer Höhe zwischen 25.000 und 100.000 Euro ein Strafzuschlag von zehn Prozent fällig wird. Der Strafzuschlag steigt bei Summen ab 100.000 Euro auf 15 Prozent und bei einem Hinterziehungsbetrag ab einer Million Euro werden dann zwanzig Prozent fällig. Es wird also deutlich teurer.

Schwerwiegender dürfte aber sein, dass dann nicht mehr die Steuerangaben der vergangenen fünf, sondern der letzten zehn Jahre offengelegt werden müssen. Da eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiend wirkt, wenn sie vollständig ist, d.h. mit allen relevanten Unterlagen eingereicht wird, steigt dadurch das Risiko, dass sie fehlschlägt. Für den Laien ist es kaum überschaubar, welche Unterlagen für einen solch langen Zeitraum eingereicht werden müssen. Zwar kann der Hinterziehungsbetrag zunächst auch geschätzt werden, aber diese Schätzung sollte sehr genau und auf keinen Fall zu niedrig sein. Auf Grund der Komplexität einer Selbstanzeige sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Stattdessen sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige auch tatsächlich strafbefreiend wirkt.

Eine weitere Voraussetzung für die Straffreiheit ist auch die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige. Haben die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen, ist es meistens schon zu spät.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/109586

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige möglichst noch in diesem Jahr stellen" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige möglichst noch in diesem Jahr stellen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.