15.07.2014 10:51 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige möglichst noch in diesem Jahr stellen
Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige möglichst noch in diesem Jahr stellenKurzfassung: Wer bei Steuerhinterziehung noch die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nutzen möchte, sollte handeln. Die Regeln werden voraussichtlich ab dem 1. Januar 2015 deutlich verschärft.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 15.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich grundsätzlich darüber geeinigt, dass bei Steuerhinterziehung die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige weiterhin bestehen bleiben soll. Aber: Die Regeln dazu sollen deutlich verschärft werden. Vermutlich wird die Bundesregierung noch vor der Sommerpause über eine Novellierung der Selbstanzeige entscheiden.
Geht es nach dem Vorschlag der Finanzminister werden sich ab dem 1. Januar 2015 die Strafzuschläge deutlich erhöhen und auch der Zeitraum für die Offenlegung der Steuerangelegenheiten von fünf auf zehn Jahre erhöht. Im Einzelnen bedeutet das voraussichtlich, dass bei hinterzogenen Steuern in einer Höhe zwischen 25.000 und 100.000 Euro ein Strafzuschlag von zehn Prozent fällig wird. Der Strafzuschlag steigt bei Summen ab 100.000 Euro auf 15 Prozent und bei einem Hinterziehungsbetrag ab einer Million Euro werden dann zwanzig Prozent fällig. Es wird also deutlich teurer.
Schwerwiegender dürfte aber sein, dass dann nicht mehr die Steuerangaben der vergangenen fünf, sondern der letzten zehn Jahre offengelegt werden müssen. Da eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiend wirkt, wenn sie vollständig ist, d.h. mit allen relevanten Unterlagen eingereicht wird, steigt dadurch das Risiko, dass sie fehlschlägt. Für den Laien ist es kaum überschaubar, welche Unterlagen für einen solch langen Zeitraum eingereicht werden müssen. Zwar kann der Hinterziehungsbetrag zunächst auch geschätzt werden, aber diese Schätzung sollte sehr genau und auf keinen Fall zu niedrig sein. Auf Grund der Komplexität einer Selbstanzeige sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Stattdessen sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige auch tatsächlich strafbefreiend wirkt.
Eine weitere Voraussetzung für die Straffreiheit ist auch die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige. Haben die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen, ist es meistens schon zu spät.
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
Geht es nach dem Vorschlag der Finanzminister werden sich ab dem 1. Januar 2015 die Strafzuschläge deutlich erhöhen und auch der Zeitraum für die Offenlegung der Steuerangelegenheiten von fünf auf zehn Jahre erhöht. Im Einzelnen bedeutet das voraussichtlich, dass bei hinterzogenen Steuern in einer Höhe zwischen 25.000 und 100.000 Euro ein Strafzuschlag von zehn Prozent fällig wird. Der Strafzuschlag steigt bei Summen ab 100.000 Euro auf 15 Prozent und bei einem Hinterziehungsbetrag ab einer Million Euro werden dann zwanzig Prozent fällig. Es wird also deutlich teurer.
Schwerwiegender dürfte aber sein, dass dann nicht mehr die Steuerangaben der vergangenen fünf, sondern der letzten zehn Jahre offengelegt werden müssen. Da eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiend wirkt, wenn sie vollständig ist, d.h. mit allen relevanten Unterlagen eingereicht wird, steigt dadurch das Risiko, dass sie fehlschlägt. Für den Laien ist es kaum überschaubar, welche Unterlagen für einen solch langen Zeitraum eingereicht werden müssen. Zwar kann der Hinterziehungsbetrag zunächst auch geschätzt werden, aber diese Schätzung sollte sehr genau und auf keinen Fall zu niedrig sein. Auf Grund der Komplexität einer Selbstanzeige sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Stattdessen sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige auch tatsächlich strafbefreiend wirkt.
Eine weitere Voraussetzung für die Straffreiheit ist auch die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige. Haben die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen, ist es meistens schon zu spät.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige möglichst noch in diesem Jahr stellen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.