15.07.2014 15:46 Uhr in Gesellschaft & Familie von Amnesty International
Amnesty International zu deutsch-peruanischem Rohstoffabkommen
Kurzfassung: Amnesty International zu deutsch-peruanischem Rohstoffabkommen15. Juli 2014 - Zur Unterzeichnung des deutsch-peruanischen Rohstoffabkommens am Montag in Berlin erklärt Maja Liebing, Lateinamerika-Exp ...
[Amnesty International - 15.07.2014] Amnesty International zu deutsch-peruanischem Rohstoffabkommen
15. Juli 2014 - Zur Unterzeichnung des deutsch-peruanischen Rohstoffabkommens am Montag in Berlin erklärt Maja Liebing, Lateinamerika-Expertin bei Amnesty International Deutschland:
"Auf die Unterzeichnung des deutsch-peruanischen Rohstoffabkommens muss nun die Ratifizierung Deutschlands der ILO Konvention 169 über die Rechte der indigenen Völker folgen. Durch den Rohstoffabbau in Peru vor allem von Gold, Silber und Kupfer werden zahlreiche Menschenrechte verletzt. Der indigenen Bevölkerung wird Land für den Abbau weggenommen. Sicherheitskräfte gehen brutal gegen Aktivisten vor, die sich gegen Bergbauprojekte engagieren. Die Bundesregierung hat eine Mitverantwortung, dass deutsche Wirtschaftsbeziehungen mit Peru nicht zu solchen Menschenrechtsverletzungen beitragen."
Es gibt zwei zentrale internationale Vereinbarungen zum Schutz indigener Völker: Die 2007 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Erklärung über die Rechte der indigenen Völker und die 1989 überarbeitete Konvention 169 über die Rechte der indigenen Völker der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Vereinbarungen erkennen die besondere Beziehung der indigenen Völker zu ihrem traditionell angestammten Land an. Um ihre kulturelle Identität und Lebensweise zu schützen, werden ihnen weitreichende Mitspracherechte bei allen Angelegenheiten, die ihr traditionell angestammtes Land betreffen, eingeräumt.
Die ILO-Konvention 169 wurde weltweit von 22 Staaten ratifiziert, darunter die Mehrzahl der südamerikanischen Staaten. Für diese Länder ist die Konvention völkerrechtlich verbindlich. Die Konvention enthält auch extraterritoriale Staatenpflichten. Das heißt, deutsche Unternehmen würden dazu verpflichtet, bei ihren Aktivitäten im Ausland die in der Konvention festgeschriebenen Indigenenrechte zu respektieren.
Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.
Amnesty International - Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V.
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Deutschland
Telefon: 49 (0)30 420248-306
Telefax: +49 (0)30 420248-321
Mail: presse@amnesty.de
URL: http://www.amnesty.de/
15. Juli 2014 - Zur Unterzeichnung des deutsch-peruanischen Rohstoffabkommens am Montag in Berlin erklärt Maja Liebing, Lateinamerika-Expertin bei Amnesty International Deutschland:
"Auf die Unterzeichnung des deutsch-peruanischen Rohstoffabkommens muss nun die Ratifizierung Deutschlands der ILO Konvention 169 über die Rechte der indigenen Völker folgen. Durch den Rohstoffabbau in Peru vor allem von Gold, Silber und Kupfer werden zahlreiche Menschenrechte verletzt. Der indigenen Bevölkerung wird Land für den Abbau weggenommen. Sicherheitskräfte gehen brutal gegen Aktivisten vor, die sich gegen Bergbauprojekte engagieren. Die Bundesregierung hat eine Mitverantwortung, dass deutsche Wirtschaftsbeziehungen mit Peru nicht zu solchen Menschenrechtsverletzungen beitragen."
Es gibt zwei zentrale internationale Vereinbarungen zum Schutz indigener Völker: Die 2007 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Erklärung über die Rechte der indigenen Völker und die 1989 überarbeitete Konvention 169 über die Rechte der indigenen Völker der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Vereinbarungen erkennen die besondere Beziehung der indigenen Völker zu ihrem traditionell angestammten Land an. Um ihre kulturelle Identität und Lebensweise zu schützen, werden ihnen weitreichende Mitspracherechte bei allen Angelegenheiten, die ihr traditionell angestammtes Land betreffen, eingeräumt.
Die ILO-Konvention 169 wurde weltweit von 22 Staaten ratifiziert, darunter die Mehrzahl der südamerikanischen Staaten. Für diese Länder ist die Konvention völkerrechtlich verbindlich. Die Konvention enthält auch extraterritoriale Staatenpflichten. Das heißt, deutsche Unternehmen würden dazu verpflichtet, bei ihren Aktivitäten im Ausland die in der Konvention festgeschriebenen Indigenenrechte zu respektieren.
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, 10405 Berlin, Deutschland
Tel.: 49 (0)30 420248-306; http://www.amnesty.de/
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