16.07.2014 10:03 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Widerruf von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
Widerruf von Lebensversicherungen und RentenversicherungenKurzfassung: Lebens- und Rentenversicherungen können nach einem BGH-Urteil widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 16.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Es gab viele gute Gründe mit dem Abschluss einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung finanziell für das Leben im Alter vorzusorgen. Da das Leben nicht immer planmäßig verläuft, gibt es auch viele gute Gründe, warum die Lebens- oder Rentenversicherung wieder vorzeitig gekündigt wird. Doch den vorzeitigen Ausstieg muss der Versicherungsnehmer oft teuer bezahlen, weil der Rückkaufswert enttäuschend ist.
Finanziell wesentlich lukrativer kann der Widerruf von Lebensversicherungen sein. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11) entschieden, dass der Lebensversicherung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist noch widersprochen werden kann, wenn es keine ordnungsmäße Aufklärung über die Widerrufsmöglichkeiten gab. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH bezieht sich auf Policen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. In vielen Verträgen befand sich eine Klausel, die besagte, dass die Police nur innerhalb eines Jahres nach Zahlung der ersten Prämie widerrufen werden könne. Diese Regelung kippte der BGH jetzt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass ohne eine ordnungsgemäße Widerrufs-Belehrung die Police auch nach Ablauf des Jahres noch widerrufen werden.
Damit folgte der BGH auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH hatte schon zuvor festgestellt, dass diese Regelung nicht mit europäischem Recht vereinbar sei.
Für die Versicherungsnehmer kann der Widerruf finanziell wesentlich günstiger sein als die Kündigung. Beim Widerruf wird er quasi so gestellt als hätte er die Police nie abgeschlossen und erhält die gezahlten Prämien abzüglich einer Summe für den gewährten Versicherungsschutz zurück. Ob die Voraussetzungen für den Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung tatsächlich vorliegen, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Dazu können sich die Betroffenen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der auch die nötigen Schritte einleitet, um die Forderungen durchzusetzen.
http://www.grprainer.com/Rueckabwicklung-von-Lebensversicherungen-und-Rentenversicherungen.html
Finanziell wesentlich lukrativer kann der Widerruf von Lebensversicherungen sein. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11) entschieden, dass der Lebensversicherung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist noch widersprochen werden kann, wenn es keine ordnungsmäße Aufklärung über die Widerrufsmöglichkeiten gab. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH bezieht sich auf Policen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. In vielen Verträgen befand sich eine Klausel, die besagte, dass die Police nur innerhalb eines Jahres nach Zahlung der ersten Prämie widerrufen werden könne. Diese Regelung kippte der BGH jetzt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass ohne eine ordnungsgemäße Widerrufs-Belehrung die Police auch nach Ablauf des Jahres noch widerrufen werden.
Damit folgte der BGH auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH hatte schon zuvor festgestellt, dass diese Regelung nicht mit europäischem Recht vereinbar sei.
Für die Versicherungsnehmer kann der Widerruf finanziell wesentlich günstiger sein als die Kündigung. Beim Widerruf wird er quasi so gestellt als hätte er die Police nie abgeschlossen und erhält die gezahlten Prämien abzüglich einer Summe für den gewährten Versicherungsschutz zurück. Ob die Voraussetzungen für den Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung tatsächlich vorliegen, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Dazu können sich die Betroffenen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der auch die nötigen Schritte einleitet, um die Forderungen durchzusetzen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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