Bankrecht: Kunde gegenüber der Bank oft im Nachteil - Anwälte helfen

Bankrecht: Kunde gegenüber der Bank oft im Nachteil - Anwälte helfen
Kurzfassung: Das Bankrecht gehört zu den Rechtsgebieten, mit denen fast jeder regelmäßig in Berührung kommt. Dennoch bietet es viele Fallstricke, die für den Kunden teuer werden können.
Bankrecht: Kunde gegenüber der Bank oft im Nachteil - Anwälte helfen GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 16.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Beinahe jeder Bürger wird täglich mit dem Bankrecht konfrontiert - sei es auch nur über sein Girokonto. Dennoch ist das Kräfteverhältnis zwischen Bank und Kunden extrem ungleich: Die Experten von der Bank auf der einen Seite und der Kunde als Laie auf der anderen Seite. Dieses Ungleichgewicht kann sich zu Ungunsten des Kunden auswirken. Aktuelles Beispiel dafür sind die BGH-Urteile vom 13. Mai 2014 zur Unzulässigkeit von vorgefertigten Klauseln bei Bearbeitungsgebühren in Verbraucherkreditverträgen (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).

Ein umfassendes Kapitel des Bankrechts, das immer wieder zu Schadensersatzforderungen führt, ist die Anlageberatung. Banken müssen ihre Kunden, die ihr Geld in eine Kapitalanlage investieren möchten, anleger- und objektgerecht beraten. Das bedeutet, sie müssen Anlagen vermitteln, die zum Profil des Anlegers passen. Sicherheitsorientierten Anlegern können also keine hoch riskanten Kapitalanlagen vermittelt werden. Die Realität zeigt aber, dass dies trotzdem immer wieder passiert und Anleger viel Geld verlieren. Erhält die Bank Provisionen für die Vermittlung, muss sie den Kunden über diese Rückvergütungen informieren.

Ähnlich verhält es sich, wenn die Bank mit der Vermögensverwaltung betraut ist. Auch hier muss sich die Bank an bestimmte Richtlinien halten und darf nicht nur im eigenen Interesse, zum Beispiel an Vermittlungsprovisionen, arbeiten. Verträge mit der Bank zur Vermögensverwaltung sollten von vornherein genau ausgearbeitet werden, um späteren Ärger zu vermeiden.

Natürlich sind nicht nur die Beziehungen zwischen privaten Kunden und dem Kreditinstitut im Bankrecht geregelt, sondern auch zwischen gewerblichen Kunden und der Bank. Da es dabei oft um hohe Summen geht, sollten Verhandlungen mit der Bank oder Kreditverträge nicht ohne Rechtsbeistand geschehen.

Bürgschaften, Darlehen, Vermögensverwaltung oder Anlageberatung - das Bankrecht umfasst viele Punkte und es geht fast immer um Ihr Geld. Um Kapitalverluste zu vermeiden, sollten bei vielen Bankgeschäften Rechtsanwälte mit großer Erfahrung im Bankrecht hinzugezogen werden.

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