Wölbern-Fonds Holland 58: Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Wölbern-Fonds Holland 58: Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen
Kurzfassung: Beim geschlossen Immobilienfonds Wölbern Holland Nr. 58 laufen im kommenden Jahr nach Angaben des Handelsblatts wichtige Mietverträge aus. Das könnte die angespannte Lage bei dem Fonds verschärfen.
Wölbern-Fonds Holland 58: Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 18.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Lage beim angeschlagenen Immobilienfonds Holland 58 von Wölbern Invest könnte sich im Frühling 2015 weiter verschärfen. Nach Angaben des Handelsblatts laufen dann wichtige Mietverträge aus. Ob die Immobilie neu vermietet werden kann und zu welchen Konditionen ist derzeit ungewiss. Ein Leerstand oder geringere Mieteinnahmen könnte die wirtschaftliche Lage des Fonds weiter verschärfen. Zuletzt stellten bereits die Wölbern-Fonds Holland 55 und Holland 56 Insolvenzantrag.

Die Anleger des Wölbern-Fonds Holland 58 müssen der weiteren Entwicklung ihrer Kapitalanlage nicht tatenlos zuschauen. Sie können von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen.

Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern-Fonds Holland 58 wurden erfahrungsgemäß gerne als sichere Kapitalanlage angepriesen. Stichwort "Betongold". Die Realität sieht allerdings anders aus. Der Beton kann auch Risse bekommen, denn Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Dazu zählen unter anderem Schwankungen auf den Immobilienmärkten. Diese können dazu führen, dass die kalkulierten Mietpreise nicht erreicht werden können oder sogar Leerstände drohen. Das kann Immobilienfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, den Anlegern kann dadurch sogar der Totalverlust ihres Geldes drohen.

Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Zumal eine Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko sicher nicht zum Profil eines sicherheitsorientierten Anlegers passt.

Darüber hinaus hätte die Bank auch über Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten hat, informieren müssen. Diese so genannten Kick-backs können nach Rechtsprechung des BGH großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Wäre dem Kunden das Provisionsinteresse der Bank bekannt gewesen, wäre es eventuell gar nicht zu der Kaufentscheidung gekommen.

Außerdem kann der Verkaufsprospekt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft werden. Bei falschen, irreführenden oder unvollständigen Angaben kommt Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht.

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