Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen steigt weiter

Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen steigt weiter
Kurzfassung: Steuersünder greifen weiter zum Mittel der Selbstanzeige. "Spiegel online" berichtet, dass sich im ersten Halbjahr 2014 mehr als doppelt so viele Steuersünder angezeigt haben als im Vorjahreszeitraum.
Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen steigt weiter GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 21.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach einer Umfrage des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" sind in den ersten sechs Monaten 2014 rund 22.600 Selbstanzeigen mit Bezug zu ausländischen Kapitaleinkünften bei den zuständigen Behörden eingegangen. Im ersten Halbjahr 2013 seien es nur zirka 9200 Selbstanzeigen gewesen. Insgesamt gab es im Vorjahr rund 25.700 Selbstanzeigen.

Als Gründe für die steigende Zahl der Selbstanzeigen werden die Fälle prominenter Steuersünder und die geplante Regelverschärfung für die Selbstanzeige ab dem kommenden Jahr vermutet. Ebenso dürfte aber auch der Ankauf von Steuer-CDs oder die verstärkte Kooperationsbereitschaft ehemaliger Steueroasen wie z.B. der Schweiz eine Rolle spielen. Das Risiko, entdeckt zu werden, steigt spürbar. Eine Selbstanzeige kann die Betroffenen vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bewahren.

Allerdings wirkt die Selbstanzeige nur dann strafbefreiend, wenn sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Das bedeutet, dass sämtliche relevanten Steuer-Unterlagen der vergangenen fünf Jahre auf den Tisch müssen. Steuerhinterziehungen nur schrittweise zuzugeben, führt nur dazu, dass die Selbstanzeige nicht strafbefreiend ist. Für den Laien ist es allerdings schwierig zu be

urteilen, welche Unterlagen für die Selbstanzeige nötig sind oder ob Steuerstraftaten vielleicht auch schon verjährt sind. Daher sollten sie eine Selbstanzeige auch nicht alleine oder mit der Hilfe von Musterformularen verfassen. Jeder Steuerfall liegt anders und muss individuell gewürdigt werden. Darum sollten sich reuige Steuersünder an einen im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt und Steuerberater wenden. Die Fachleute wissen, wie eine Selbstanzeige verfasst werden muss und vor allem auch, welche Unterlagen sie enthalten muss, damit sie ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann.

Da voraussichtlich die Regeln für die Selbstanzeige zu Beginn des Jahres 2015 verschärft werden, sollte mit einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nicht mehr lange gewartet werden. Im kommenden Jahr wird es wahrscheinlich deutlich schwieriger und auch teurer.

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