22.07.2014 09:48 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Erbschaftssteuer sparen
Erbschaftssteuer sparenKurzfassung: Bei einer Erbschaft kassiert der Staat in der Regel durch die Erbschaftssteuer mit. Aber auch bei der Erbschaftssteuer kann gespart werden.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 22.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer eine Erbschaft antritt, muss damit rechnen, dass er auch Erbschaftssteuer zahlen muss. Durch das Wachstums-Entlastungsgesetz wurden die Erben zwar entlastet, indem die Steuersätze von 30 bzw. 50 Prozent auf 15 bis maximal 43 Prozent umgewandelt wurden. Dennoch landet ein beträchtlicher Teil des Erbes in den Kassen des Staates. Das gilt nicht nur, wenn Geld hinterlassen wurde, sondern auch zum Beispiel bei Immobilien oder Kunstgegenständen.
Allerdings gibt es auch bei der Erbschaftssteuer Sonderregelungen. Diese betreffen u.a. das selbstgenutzte Eigenheim. Wenn bestimmte Auflagen eingehalten werden, können die Ehepartner oder Kinder beim geerbten Haus auch steuerfrei bleiben. Dazu ist aber fundiertes Fachwissen im sich kontinuierlich wandelnden Bereich der Erbschaftssteuer nötig. Um von möglichst günstigen Steuersätzen zu profitieren, können sich Betroffene an im Erbrecht erfahrene Steuerberater und Rechtsanwälte wenden. Wichtig ist auch, die Erbschaft in der Steuererklärung anzugeben, da sich Erben sonst der Steuerhinterziehung strafbar machen können. Sollte eine Erbschaft bislang nicht beim Finanzamt angeben sein, besteht auch die Möglichkeit der Selbstanzeige.
Die Erbschaftssteuer spielt auch bei Firmen-Erben eine wichtige Rolle. Bislang können sie noch von Vergünstigungen zwischen 85 und 100 Prozent profitieren. Im Wesentlichen sind die Vergünstigungen davon abhängig, ob die Arbeitsplätze erhalten werden. Allerdings wird derzeit geprüft, ob diese Vergünstigungen für Unternehmenserben im Vergleich zu Privaterben gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Möglicherweise werden schon im Herbst die Vergünstigungen deutlich reduziert.
Daher sollten Betriebe, bei denen die Unternehmensnachfolge geregelt werden muss, sich möglichst zeitnah mit dieser Frage beschäftigen, wenn sie noch von den Vergünstigungen profitieren wollen.
Auch bei diesem Komplex können im Erbrecht erfahrene Steuerberater und Rechtsanwälte helfen, die Vorgänge zu optimieren und einen großen Teil der Erbschaftssteuer zu sparen.
http://www.grprainer.com/Erbschaftssteuer.html
Allerdings gibt es auch bei der Erbschaftssteuer Sonderregelungen. Diese betreffen u.a. das selbstgenutzte Eigenheim. Wenn bestimmte Auflagen eingehalten werden, können die Ehepartner oder Kinder beim geerbten Haus auch steuerfrei bleiben. Dazu ist aber fundiertes Fachwissen im sich kontinuierlich wandelnden Bereich der Erbschaftssteuer nötig. Um von möglichst günstigen Steuersätzen zu profitieren, können sich Betroffene an im Erbrecht erfahrene Steuerberater und Rechtsanwälte wenden. Wichtig ist auch, die Erbschaft in der Steuererklärung anzugeben, da sich Erben sonst der Steuerhinterziehung strafbar machen können. Sollte eine Erbschaft bislang nicht beim Finanzamt angeben sein, besteht auch die Möglichkeit der Selbstanzeige.
Die Erbschaftssteuer spielt auch bei Firmen-Erben eine wichtige Rolle. Bislang können sie noch von Vergünstigungen zwischen 85 und 100 Prozent profitieren. Im Wesentlichen sind die Vergünstigungen davon abhängig, ob die Arbeitsplätze erhalten werden. Allerdings wird derzeit geprüft, ob diese Vergünstigungen für Unternehmenserben im Vergleich zu Privaterben gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Möglicherweise werden schon im Herbst die Vergünstigungen deutlich reduziert.
Daher sollten Betriebe, bei denen die Unternehmensnachfolge geregelt werden muss, sich möglichst zeitnah mit dieser Frage beschäftigen, wenn sie noch von den Vergünstigungen profitieren wollen.
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Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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