Hohe Risiken für Bauherren, Änderungen für Stromerzeuger ab August
Das Neueste aus der Immobilienbranche im WochenrückblickKurzfassung: Änderungen für Solarstromerzeuger ab August, Immobiliensuche in der Nachbarschaft, hohe Risiken für Bauherren wegen überzogener Zahlungspläne - auch in dieser Woche gab es wieder interessante Nachrichten aus der Immobilienbranche, die im immonewsfeed aufgegriffen wurden.
[wavepoint e.K. - 25.07.2014] Änderungen für Solarstromerzeuger ab August, Immobiliensuche in der Nachbarschaft, hohe Risiken für Bauherren wegen überzogener Zahlungspläne - auch in dieser Woche gab es wieder interessante Nachrichten aus der Immobilienbranche, die im immonewsfeed aufgegriffen wurden.
Ab August 2014 gelten verschiedene Änderungen für Neuanlagen zur Solarstromerzeugung, über die der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) detailliert informiert. Soll selbst erzeugter Strom aus einer neuen Solarstromanlage für den Eigenbedarf genutzt werden, müssen darauf 40 Prozent der EEG-Umlage abgeführt werden, wobei bis Ende 2015 zuerst 30 Prozent und bis Ende 2016 dann 35 Prozent der aktuell gültigen Ökostrom-Umlage auf die Versorgung mit selbst produziertem Solarstrom entrichtet werden müssen. Ab 2017 kommen die gesamten 40 Prozent zum Tragen und gelten auch für Anlagen, die von August 2014 bis Dezember 2016 eingerichtet wurden. Anlagen mit einer Höchstleistung von zehn Kilowatt, also gängige Eigenheim-Solarstromanlagen, bleiben von der Abgabe ausgenommen.
Der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) weist darauf hin, dass der Großteil der Bauherren die Wichtigkeit des Zahlungsplanes unterschätzt. Die meisten Bauherren unterzeichnen laut Verband überzogene Zahlungspläne und müssen deswegen ab Baubeginn unfreiwillig in Vorkasse treten. In einer aktuellen Studie hat der VPB herausgefunden, dass 89 Prozent der Bauunternehmen zu hohe Vorauszahlungen fordern. Grundsätzlich sind Zahlungspläne und Bauverträge laut VPB frei verhandelbar, sofern der Bau mit einem Generalübernehmer oder -unternehmer erfolgt. Bis zu sieben Abschlagszahlungen sind dabei üblich.
Wer eine Immobilie als Kapitalanlage oder zur Selbstnutzung kaufen möchte, sollte auch in der Nachbarschaft danach suchen. Im Rahmen ihrer Erhebung zu Immobilienpreisen hat die Zeitschrift Finanztest von Stiftung Warentest Zahlen vom Verband der deutschen Pfandbriefbanken analysiert und festgestellt, wie hoch die tatsächlich gezahlten Preise im Jahr 2013 waren. Demnach sind die Immobilienkaufpreise in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Freiburg und Oldenburg um mehr als sechs Prozent gestiegen, und der Wohnraumbedarf steigt bei gleichzeitig geringem Leerstand weiter. In den begehrten Lagen sollten Immobilieninteressenten auch in der zweiten Reihe suchen, da sich gute und sehr gute Lagen abgesehen vom Preis nur gering unterscheiden.
Weitere Informationen zu den Vorteilen von immonewsfeed für Makler sowie zu Immobilien aktuell, Immobiliennachrichten und Immobilienzeitung online sind unter http://www.immonewsfeed.de abrufbar.
Ab August 2014 gelten verschiedene Änderungen für Neuanlagen zur Solarstromerzeugung, über die der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) detailliert informiert. Soll selbst erzeugter Strom aus einer neuen Solarstromanlage für den Eigenbedarf genutzt werden, müssen darauf 40 Prozent der EEG-Umlage abgeführt werden, wobei bis Ende 2015 zuerst 30 Prozent und bis Ende 2016 dann 35 Prozent der aktuell gültigen Ökostrom-Umlage auf die Versorgung mit selbst produziertem Solarstrom entrichtet werden müssen. Ab 2017 kommen die gesamten 40 Prozent zum Tragen und gelten auch für Anlagen, die von August 2014 bis Dezember 2016 eingerichtet wurden. Anlagen mit einer Höchstleistung von zehn Kilowatt, also gängige Eigenheim-Solarstromanlagen, bleiben von der Abgabe ausgenommen.
Der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) weist darauf hin, dass der Großteil der Bauherren die Wichtigkeit des Zahlungsplanes unterschätzt. Die meisten Bauherren unterzeichnen laut Verband überzogene Zahlungspläne und müssen deswegen ab Baubeginn unfreiwillig in Vorkasse treten. In einer aktuellen Studie hat der VPB herausgefunden, dass 89 Prozent der Bauunternehmen zu hohe Vorauszahlungen fordern. Grundsätzlich sind Zahlungspläne und Bauverträge laut VPB frei verhandelbar, sofern der Bau mit einem Generalübernehmer oder -unternehmer erfolgt. Bis zu sieben Abschlagszahlungen sind dabei üblich.
Wer eine Immobilie als Kapitalanlage oder zur Selbstnutzung kaufen möchte, sollte auch in der Nachbarschaft danach suchen. Im Rahmen ihrer Erhebung zu Immobilienpreisen hat die Zeitschrift Finanztest von Stiftung Warentest Zahlen vom Verband der deutschen Pfandbriefbanken analysiert und festgestellt, wie hoch die tatsächlich gezahlten Preise im Jahr 2013 waren. Demnach sind die Immobilienkaufpreise in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Freiburg und Oldenburg um mehr als sechs Prozent gestiegen, und der Wohnraumbedarf steigt bei gleichzeitig geringem Leerstand weiter. In den begehrten Lagen sollten Immobilieninteressenten auch in der zweiten Reihe suchen, da sich gute und sehr gute Lagen abgesehen vom Preis nur gering unterscheiden.
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wavepoint e.K., Herr Sascha Tiebel
Münsters Gäßchen 16, 51375 Leverkusen, Deutschland
Tel.: 0214 7079011; http://www.wavepoint.de
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