28.07.2014 09:38 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit einem Testament kann der Erblasser seinen "letzten Willen" bekunden und Regeln für das Erbe treffen. Doch ein Testament kann auch ungültig sein. Daher müssen Regeln beachtet werden.
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Autor der Pressemeldung "Testament: Den "letzten Willen" wirksam verfassen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.