29.07.2014 09:59 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
KanAm grundinvest verkauft Immobilie in Spanien
KanAm grundinvest verkauft Immobilie in SpanienKurzfassung: Der in Abwicklung befindliche offene Immobilienfonds KanAm grundinvest hat eine Büroimmobilie in Spanien erfolgreich verkauft, teilt das Fondsmanagement mit.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 29.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Angaben des Fondsmanagements vom 24. Juli 2014 wurde die Büroimmobilie Edificio Princ in der spanischen Hauptstadt Madrid verkauft, nachdem der Hauptmieter zuletzt seinen Vertrag verlängert hatte. Erfreulich für die Anleger des KanAm grundinvest: Der Verkaufspreis soll über dem zuletzt festgestellten Verkehrswert liegen.
Der KanAm grundinvest wird derzeit abgewickelt, nachdem der offene Immobilienfonds nach der zweiten Schließung 2010 nicht wiedereröffnet werden konnte. Während der Abwicklungsphase erhalten die Anleger in turnusmäßigen Abständen Ausschüttungen, deren Höhe sich maßgeblich nach den erzielten Erlösen aus dem Verkauf der Fondsimmobilien richtet.
Die betroffenen Anleger müssen allerdings nicht abwarten bis die Abwicklung abgeschlossen ist. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) eröffnett ihnen gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Denn die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen.
Die Anleger des KanAm grundinvest haben es gleich zwei Mal erlebt, dass der Fonds geschlossen wurde und sie während dieser Zeit ihre Anteile nicht wieder zurückgeben konnten. Dies sei ein stetes Liquiditätsrisiko für die Anleger, stellte der BGH klar. Daher hätten die Banken sie darüber auch ungefragt aufklären müssen. Sind die Banken ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Dabei lässt sich die Rechtsprechung des BGH auch auf Verträge anwenden, die bereits vor 2008 abgeschlossen wurden.
Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs bietet auch Anlegern, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, nun eine zweite Chance. Denn die Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können, sind durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen.
Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger des KanAm grundinvest an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/KanAm-grundinvest-Fonds.html
Der KanAm grundinvest wird derzeit abgewickelt, nachdem der offene Immobilienfonds nach der zweiten Schließung 2010 nicht wiedereröffnet werden konnte. Während der Abwicklungsphase erhalten die Anleger in turnusmäßigen Abständen Ausschüttungen, deren Höhe sich maßgeblich nach den erzielten Erlösen aus dem Verkauf der Fondsimmobilien richtet.
Die betroffenen Anleger müssen allerdings nicht abwarten bis die Abwicklung abgeschlossen ist. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) eröffnett ihnen gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Denn die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen.
Die Anleger des KanAm grundinvest haben es gleich zwei Mal erlebt, dass der Fonds geschlossen wurde und sie während dieser Zeit ihre Anteile nicht wieder zurückgeben konnten. Dies sei ein stetes Liquiditätsrisiko für die Anleger, stellte der BGH klar. Daher hätten die Banken sie darüber auch ungefragt aufklären müssen. Sind die Banken ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Dabei lässt sich die Rechtsprechung des BGH auch auf Verträge anwenden, die bereits vor 2008 abgeschlossen wurden.
Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs bietet auch Anlegern, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, nun eine zweite Chance. Denn die Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können, sind durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen.
Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger des KanAm grundinvest an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
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Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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