29.07.2014 10:06 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Verabschiedet sich der Firmeninhaber in den Ruhestand, muss die Unternehmensnachfolge geregelt werden. Meist bieten sich zwei Optionen: Verkaufen oder vererben.
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Autor der Pressemeldung "Unternehmensnachfolge: Ein komplexer Prozess mit viel Gestaltungsspielraum" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.