30.07.2014 08:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
HCI MS Skyndir droht die Insolvenz
HCI MS Skyndir droht die InsolvenzKurzfassung: Der Schiffsfonds HCI MS Skyndir steht vor der Insolvenz. Nach Angaben des "fondstelegramms" wurde am Amtsgericht Neumünster das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 30.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Von der derzeitigen Insolvenzwelle bei HCI-Schiffsfonds wurde offenbar auch der Fonds HCI MS Skyndir erfasst. Das Amtsgericht Neumünster hat nach Angaben des "fondstelegramms" das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 93 IN 44/14). Anleger konnten sich an dem Fonds seit 2006 beteiligen. Nun müssen sie den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.
Damit es nicht so weit kommt, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Erfahrungsgemäß ist es Schiffsfonds schon bei der Anlageberatung häufig zu Fehlern gekommen. In vielen Fällen wurden die Schiffsfonds als sichere Kapitalanlage zum Aufbau einer Altersvorsorge beworben. Allerdings sind Schiffsfonds in der Regel großen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen unter anderem schwankende Charterraten, meist lange Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Anteile. Da für die Anleger sogar das Risiko des Totalverlusts ihres investierten Geldes besteht, ist die Beteiligung für den Aufbau einer Altersvorsorge denkbar ungeeignet. Allerdings wurden diese Risiken bei der Anlageberatung oft verschwiegen oder nicht ausführlich genug dargestellt.
Das gilt auch für die Provisionen, die die Banken für die Vermittlung der Anteile eingestrichen haben. Hohe Vertriebskosten können ebenfalls die Wirtschaftlichkeit eines Fonds gefährden. Zudem hat der BGH eindeutig entschieden, dass die Banken diese so genannten Kick-Backs ihren Kunden gegenüber nicht verschweigen dürfen, da diese Rückvergütungen das Provisionsinteresse der Banken zeigen und der Kunde bei Kenntnis der Rückvergütungen die Anteile möglicherweise gar nicht erst gezeichnet hätte.
Sowohl das Verschweigen der Provisionen als auch eine unzureichende Aufklärung über die Risiken kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Aufklärungspflicht verstoßen hat.
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html
Damit es nicht so weit kommt, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Erfahrungsgemäß ist es Schiffsfonds schon bei der Anlageberatung häufig zu Fehlern gekommen. In vielen Fällen wurden die Schiffsfonds als sichere Kapitalanlage zum Aufbau einer Altersvorsorge beworben. Allerdings sind Schiffsfonds in der Regel großen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen unter anderem schwankende Charterraten, meist lange Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Anteile. Da für die Anleger sogar das Risiko des Totalverlusts ihres investierten Geldes besteht, ist die Beteiligung für den Aufbau einer Altersvorsorge denkbar ungeeignet. Allerdings wurden diese Risiken bei der Anlageberatung oft verschwiegen oder nicht ausführlich genug dargestellt.
Das gilt auch für die Provisionen, die die Banken für die Vermittlung der Anteile eingestrichen haben. Hohe Vertriebskosten können ebenfalls die Wirtschaftlichkeit eines Fonds gefährden. Zudem hat der BGH eindeutig entschieden, dass die Banken diese so genannten Kick-Backs ihren Kunden gegenüber nicht verschweigen dürfen, da diese Rückvergütungen das Provisionsinteresse der Banken zeigen und der Kunde bei Kenntnis der Rückvergütungen die Anteile möglicherweise gar nicht erst gezeichnet hätte.
Sowohl das Verschweigen der Provisionen als auch eine unzureichende Aufklärung über die Risiken kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Aufklärungspflicht verstoßen hat.
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Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "HCI MS Skyndir droht die Insolvenz" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.