30.07.2014 08:41 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Franchise ist inzwischen zwar fast allgegenwärtig. Rechtlich ist ein Franchisevertrag allerdings nicht eindeutig zuzuordnen, da er viele Rechtsgebiete berührt, die alle berücksichtigt werden müssen.
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Autor der Pressemeldung "Franchiserecht: Franchisevertrag berührt viele Rechtsgebiete" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.