DNR fordert generelles Frackingverbot

Kurzfassung: DNR fordert generelles Frackingverbot Nach der Veröffentlichung eines aktuellen Gutachtens des Umweltbundesamtes (UBA) zu den Risiken von Fracking forderte der Deutsche Naturschutzring (DNR) heute in ...
[Deutscher Naturschutzring (DNR)e.V. - 30.07.2014] DNR fordert generelles Frackingverbot

Nach der Veröffentlichung eines aktuellen Gutachtens des Umweltbundesamtes (UBA) zu den Risiken von Fracking forderte der Deutsche Naturschutzring (DNR) heute in Berlin ein bundesweites umfassendes Frackingverbot. "Wir werden in den nächsten Monaten gemeinsam mit zahlreichen Verbänden und Initiativen, die sich mit den Gefahren von Fracking auseinandersetzen, eine Kampagne zur Reform des Bundesberggesetzes starten", kündigte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen an. Das völlig veraltete Bergrecht regele die Förderung fossiler Rohstoffe und sehe nur in wenigen Ausnahmefällen eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Ein Verbot von Fracking müsse rechtlich im Bergrecht verankert werden - nicht nur für unerschlossene Lagerstätten und sogenannte unkonventionelle Vorkommen (Schiefer- und Kohleflözgas), sondern auch für die bisherige Gasförderung aus konventionellen Lagerstätten in größerer Tiefe. Das Verbot müsse zudem die Förderung des sogenannten Tight Gas mit einschließen, das sich in kleinen, nur schlecht miteinander verbundenen Hohlräumen und meist in Sandstein befindet.
Der DNR begründete seine Forderung nach einem vollständigen Verbot von Fracking mit dem Freiwerden giftiger Lagerstättenwässer und der dadurch drohenden Verschmutzung von Grund- und Trinkwasser, möglichen Austritten von Schadstoffen und weiteren Risiken entsprechend der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit von Standorten. Für die Energiewende und den Klimaschutz sei die Gewinnung von Erdgas durch Fracking unnötig und kontraproduktiv.

Dr. Helmut Röscheisen,
DNR-Generalsekretär
Tel. 030-678 1775-70,
mobil: 0160-97209108
Daniel Hiß, Projektkoordinator Reform BBergG
Tel. 030 678 1775-81
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