30.07.2014 11:19 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik
Kurzfassung: Nationale Umsetzung der Gemeinsamen AgrarpolitikBundeskabinett bringt weitere Gesetzesänderungen auf den WegZur nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GA ...
[Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) - 30.07.2014] Nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik
Bundeskabinett bringt weitere Gesetzesänderungen auf den Weg
Zur nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) hat die Bundesregierung ein weiteres Gesetzesvorhaben beschlossen.
Am Vormittag wurde das Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik vom Bundeskabinett verabschiedet.
Mit dem Gesetz sollen die durch die GAP-Reform geänderten EU-rechtlichen Vorgaben zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung und zu den Standards für den Erhalt von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand ("Cross-Compliance") umgesetzt werden. Durch die Cross-Compliance wird sichergestellt, dass Landwirte die EU-Förderung nur dann in voller Höhe erhalten, wenn sie strenge Anforderungen an den Umweltschutz, die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen sowie den Tierschutz einhalten. Dazu soll das bisherige Direktzahlungen-Verpflichtungs-gesetz als Agrarzahlungen-Verpflichtungsgesetz neu gefasst werden. Des Weiteren sollen datenschutzrechtliche Anforderungen an die Abwicklung der EU-Direkt-zahlungen konkretisiert werden. Dies betrifft insbesondere die Datenströme zwischen Landwirten, Zahlstellen und Fachüberwachungsbehörden. Nach der parlamentarischen Sommerpause soll das Gesetz im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten werden. Die Länderkammer muss dem geplanten Vorhaben zustimmen, damit das Gesetzespaket zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann.
Das Bundeskabinett hat heute noch weitere Vorhaben aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beschlossen: Im Agrarstatistikgesetzes sollen Vorschriften über die Statistik pflanzlicher Erzeugung sowie die Agrarstrukturerhebung an neue Rahmenbedingungen im EU-Recht angepasst werden. Außerdem sollen Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts aktualisiert und entbürokratisiert werden.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: +49 22899 529-0
Telefax: +49 22899 529-3179
Mail: poststelle@bmel.bund.de
URL: http://www.bmel.de
Bundeskabinett bringt weitere Gesetzesänderungen auf den Weg
Zur nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) hat die Bundesregierung ein weiteres Gesetzesvorhaben beschlossen.
Am Vormittag wurde das Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik vom Bundeskabinett verabschiedet.
Mit dem Gesetz sollen die durch die GAP-Reform geänderten EU-rechtlichen Vorgaben zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung und zu den Standards für den Erhalt von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand ("Cross-Compliance") umgesetzt werden. Durch die Cross-Compliance wird sichergestellt, dass Landwirte die EU-Förderung nur dann in voller Höhe erhalten, wenn sie strenge Anforderungen an den Umweltschutz, die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen sowie den Tierschutz einhalten. Dazu soll das bisherige Direktzahlungen-Verpflichtungs-gesetz als Agrarzahlungen-Verpflichtungsgesetz neu gefasst werden. Des Weiteren sollen datenschutzrechtliche Anforderungen an die Abwicklung der EU-Direkt-zahlungen konkretisiert werden. Dies betrifft insbesondere die Datenströme zwischen Landwirten, Zahlstellen und Fachüberwachungsbehörden. Nach der parlamentarischen Sommerpause soll das Gesetz im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten werden. Die Länderkammer muss dem geplanten Vorhaben zustimmen, damit das Gesetzespaket zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann.
Das Bundeskabinett hat heute noch weitere Vorhaben aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beschlossen: Im Agrarstatistikgesetzes sollen Vorschriften über die Statistik pflanzlicher Erzeugung sowie die Agrarstrukturerhebung an neue Rahmenbedingungen im EU-Recht angepasst werden. Außerdem sollen Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts aktualisiert und entbürokratisiert werden.
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, 53123 Bonn, Deutschland
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