Untersuchung zu Vorfeldmaßnahmen gegen Hooligans

Gefährderansprachen, Meldeauflagen und Passbeschränkungen nur nach Einzelfallbetrachtung und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips zulässig
Kurzfassung: Die Prävention gewinnt für die Verhinderung von Ausschreitungen bei Fußballspielen zunehmende Bedeutung. Den polizeilichen Behörden steht ein differenziertes Instrumentarium an Vorfeldmaßnahmen in Form einer "Sicherheitskaskade" zur Verfügung.
Untersuchung zu Vorfeldmaßnahmen gegen Hooligans Untersuchung Maßnahmen Hooligans © Wüterich Breucker
[Rechtsanwälte Wüterich Breucker - 30.07.2014] Behördliche Vorfeldmaßnahmen gegen Hooligans vor internationalen Fußballereignissen waren Gegenstand einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung des Stuttgarter Sportrechtlers Dr. Marius Breucker. Zulässig sind Maßnahmen demnach nur auf einer einzelfallorientierten, dokumentierten Tatsachengrundlage. Dagegen verbieten sich pauschale Urteile und Einordnungen auch dann, wenn Hooligans in der Vergangenheit bereits auffällig wurden.

Ausweislich der Studie setzen Präventivmaßnahmen stets voraus, dass vom jeweiligen Hooligan eine konkrete Gefahr ausgeht. Die Behörden müssen eine individuelle Gefahrenprognose anstellen. Diese muss auf belegbaren Tatsachen basieren. Einschlägiges Verhalten des Hooligans aus der Vergangenheit muss im Einzelnen nach Zeit, Ort und wesentlichem Geschehensablauf dokumentiert sein. Nicht ausreichend ist die Auflistung früherer polizeilicher Maßnahmen. Vielmehr muss das diesen Maßnahmen zugrunde liegende Verhalten des Betroffenen selbst belegt sein.

Darüber hinaus muss man, so ein weiteres Ergebnis der Untersuchung, davon ausgehen können, dass der Betroffene sich auch künftig an Gewalttaten beteiligen wird. Diese "konkrete Beteiligungsabsicht" fehlt etwa, wenn sich ein Gewalttäter glaubhaft aus der Hooliganszene gelöst hat.

Auch wenn diese Voraussetzungen vorliegen, müssen die Polizeibehörden bei möglichen Maßnahmen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahren. Ihnen steht ein gestufter Maßnahmenkatalog in Form einer "Sicherheitskaskade" zur Verfügung. Dieser reicht von bloßen Hinweisen auf die Rechtslage, über "androhende Gefährderansprachen" bis hin zu Passbeschränkungen und Meldeauflagen. Für jede dieser Maßnahmen müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Alle Maßnahmen sind gerichtlich voll überprüfbar.

Dr. Marius Breucker (de.scribd.com/MariusBreucker), Anwalt in der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker und Lehrbeauftragter, forscht seit Jahren auf dem Gebiet des Sportrechts und verfasste zum Thema der Präventivmaßnahmen gegen Hooligans unter anderem eine mit summa cum laude bewertete Dissertation an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Weitere Informationen über "Maßnahmen gegen Hooligans" und über Dr. Marius Breuclker, Rechtsanwalt der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker, finden sich unter:

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