04.08.2014 08:54 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Kapitalgesellschaften haften grundsätzlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. In Ausnahmefällen steht aber auch der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen in der Haftung.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Geschäftsführer haftet bei Pflichtverletzung auch mit Privatvermögen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.