HOMBURGER-Gastkommentar für die 'Braunschweiger Zeitung'

  • Pressemitteilung der Firma FDP-Bundestagsfraktion, 18.04.2011
Pressemitteilung vom: 18.04.2011 von der Firma FDP-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: BERLIN. Die Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Birgit HOMBURGER schrieb für die "Braunschweiger Zeitung" (heutige Ausgabe) den folgenden Gastkommentar: Organspenden sind ein essentiell wichtiges Thema in unserer Gesellschaft. Das Thema geht ...

[FDP-Bundestagsfraktion - 18.04.2011] HOMBURGER-Gastkommentar für die "Braunschweiger Zeitung"


BERLIN. Die Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Birgit HOMBURGER schrieb für die "Braunschweiger Zeitung" (heutige Ausgabe) den folgenden Gastkommentar:

Organspenden sind ein essentiell wichtiges Thema in unserer Gesellschaft. Das Thema geht uns alle an. Jeder von uns kann durch eine Krankheit oder einen Schicksalsschlag plötzlich auf eine Organspende angewiesen sein. Durch eine Transplantation eines neuen Organs kann Leben gerettet werden. Während der Bedarf an Spenderorganen hoch ist, fristet die notwendige und wichtige Diskussion über dieses Thema leider oft nur ein Schattendasein.

Entscheidend ist, den Menschen zu vermitteln, dass sie nach ihrem Tod etwas für andere Menschen tun können. Ich schlage hierzu eine konsultative Volksbefragung vor. Dabei wird das Volk nach seiner Meinung zu einem bestimmten Vorhaben gefragt. Mit einer Volksbefragung könnte es gelingen, bei den Bürgerinnen und Bürgern die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen. Gegenstand der Volksbefragung könnte die Grundfrage sein, wie künftig mit Organspenden umgegangen werden soll, ob es eine freie Entscheidung oder eher eine Verpflichtung durch eine Widerspruchslösung geben soll. Das Ergebnis ist für den Gesetzgeber nicht bindend, aber ein wichtiger Wegweiser für die Vorbereitung einer Entscheidung. Der Gesetzgeber wird sich mit der wichtigen Frage auseinander zu setzen haben, ob jeder Deutsche verpflichtet werden soll, zu erklären, ob er im Falle seines Todes seine Organe spendet. Zu dieser Frage gibt es keinen feststehenden politischen Willen. Wie das Thema entschieden wird, ist offen. Die Organspende berührt tiefe persönliche, religiöse und ethische Überzeugungen. Dies gilt für die Abgeordneten ebenso wie für jeden Einzelnen. Diese Frage ist eine klassische Gewissensentscheidung.

Damit drängt sich förmlich auf, die Bürgerinnen und Bürger zu fragen, wofür sie sind. Denn eine Gewissensentscheidung, die die Abgeordneten treffen, ist nicht deswegen eine bessere oder schlechtere Entscheidung, nur weil sie von den gewählten Vertretern unseres Volkes getroffen wird. Jeder sollte überlegen, ob er bereit ist seine Organe zu spenden. Jeder sollte sich mit der Frage befassen, wie er sich zum Thema Organspende verhält. Diese Entscheidung ist höchstpersönlich, niemand kann sie einem abnehmen. Entscheidend ist, die Menschen wachzurütteln und zu sensibilisieren. Mit einer Volksbefragung zur Neuregelung des Rechts der Organspende gingen wir direkt auf unsere Bürgerinnen und Bürger zu, mit dem Ziel einen Beitrag zur Verbesserung der Spendenbereitschaft zu leisten und damit Not zu lindern.

Die Volksbefragung kann ein geeignetes Instrument sein, um den Dialog zwischen Politik und Bürgern neu zu beleben und um Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.


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Eine Geschichte als Herausforderung.
Der Liberalismus begann seinen historischen Weg als Philosophie der Freiheit und als politische Bewegung für die Rechte des Einzelnen. Die Willkürherrschaft des Absolutismus stand im Widerspruch zur Idee einer freiheitlichen Gesellschaft. Mit dem Verfassungsstaat hat der Liberalismus den Absolutismus überwunden.
Als erste politische Bewegung hat der Liberalismus dem einzelnen Bürger, seiner menschlichen Würde und seinen Menschenrechten der Freiheit und Gleichheit Vorrang vor der Macht des Staates eingeräumt. Schritt für Schritt verwirklichten Liberale den modernen Verfassungsstaat mit individuellen Grundrechten, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, dem Schutz von Minderheiten, der Gewaltenteilung und der Rechtsbindung staatlicher Gewalt.

Der Liberalismus hat als Freiheitsbewegung nicht nur für die Gleichheit vor dem Gesetz gekämpft, sondern auch für Chancengleichheit in der Gesellschaft. Mit der Marktwirtschaft und ihrer sozialen Verpflichtung hat der Liberalismus neue Chancen gegen Existenznot und konservative Erstarrung der gesellschaftlichen Strukturen eröffnet.

Die liberale Verfassung unserer Bundesrepublik Deutschland hat mehr demokratische Stabilität, mehr allgemeinen Wohlstand, mehr soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hervorgebracht, als dies je zuvor in der Geschichte der Fall gewesen ist. Und dennoch ist die Idee der Freiheit den schleichenden Gefahren der Gewöhnung und Geringschätzung ausgesetzt. Weniger Teilhabe am demokratischen Staat, weniger Chancen für ein selbstbestimmtes Leben durch weniger Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz, Entmündigungen durch kollektive Zwangssysteme und bevormundende Bürokratie sind neue Bedrohungen der Freiheit.

Liberale haben nach 1945 der Idee der Freiheit zum erneuten Durchbruch verholfen. Die FDP war stets der Motor für Reformen, wenn es um Richtungsentscheidungen zugunsten der Freiheit ging. Nur durch die FDP konnte in den fünfziger Jahren die Soziale Marktwirtschaft gegen die Sozialdemokraten und Teile der Christdemokraten durchgesetzt werden. Nur durch die FDP konnte sich in den siebziger Jahren mehr Bürgerfreiheit gegen konservative Rechts- und Gesellschaftspolitik durchsetzen. Die Liberalen waren Vorreiter für die Demokratisierung und Liberalisierung der Gesellschaft, gegen obrigkeits- staatliche Bevormundung und Engstirnigkeit. Unsere Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung in den achtziger Jahren brachte neue Arbeitsplätze und mehr Wohlstand für mehr Bürger.

Ein großer Teil des Widerstands gegen das sozialistische Staatswesen erwuchs aus der Attraktivität des freiheitlich-liberalen Gesellschafts- und Wirtschaftssystems. Das in den europäischen Integrationsprozeß eingebettete, vereinte Deutschland ist das freiheitlichste unserer Geschichte.

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