04.08.2014 14:41 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof BGH

Neue Richterin beim Bundesgerichtshof

Kurzfassung: Neue Richterin beim BundesgerichtshofDer Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Renate Fischer zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fischer is ...
[Bundesgerichtshof BGH - 04.08.2014] Neue Richterin beim Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Renate Fischer zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fischer ist 50 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 1990 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Sie war zunächst bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I eingesetzt. Dort wurde sie 1993 zur Staatsanwältin auf Lebenszeit ernannt. Von Januar 1995 bis März 1999 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Anschluss hieran wurde sie zur Richterin am Amtsgericht ernannt und übernahm beim Amtsgericht München ein zivilrichterliches Dezernat. Im September 2001 kehrte sie - nun zur Staatsanwältin als Gruppenleiterin befördert - an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I zurück. Im August 2005 erfolgte ihre Beförderung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht. Nach einer knapp vierjährigen Tätigkeit als Vorsitzende einer Zivilkammer beim Landgericht München I wurde sie im Mai 2009 zum Oberlandesgericht München versetzt. Dort gehörte sie als Beisitzerin - zuletzt auch als stellvertretende Vorsitzende - dem 5. und dem 6. Strafsenat an.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Fischer dem 1. Strafsenat zugewiesen.
Karlsruhe, den 4. August 2014

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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