04.08.2014 14:41 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof BGH
Neue Richterin beim Bundesgerichtshof
Kurzfassung: Neue Richterin beim BundesgerichtshofDer Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Renate Fischer zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fischer is ...
[Bundesgerichtshof BGH - 04.08.2014] Neue Richterin beim Bundesgerichtshof
Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Renate Fischer zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fischer ist 50 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 1990 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Sie war zunächst bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I eingesetzt. Dort wurde sie 1993 zur Staatsanwältin auf Lebenszeit ernannt. Von Januar 1995 bis März 1999 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Anschluss hieran wurde sie zur Richterin am Amtsgericht ernannt und übernahm beim Amtsgericht München ein zivilrichterliches Dezernat. Im September 2001 kehrte sie - nun zur Staatsanwältin als Gruppenleiterin befördert - an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I zurück. Im August 2005 erfolgte ihre Beförderung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht. Nach einer knapp vierjährigen Tätigkeit als Vorsitzende einer Zivilkammer beim Landgericht München I wurde sie im Mai 2009 zum Oberlandesgericht München versetzt. Dort gehörte sie als Beisitzerin - zuletzt auch als stellvertretende Vorsitzende - dem 5. und dem 6. Strafsenat an.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Fischer dem 1. Strafsenat zugewiesen.
Karlsruhe, den 4. August 2014
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Renate Fischer zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fischer ist 50 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 1990 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Sie war zunächst bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I eingesetzt. Dort wurde sie 1993 zur Staatsanwältin auf Lebenszeit ernannt. Von Januar 1995 bis März 1999 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Anschluss hieran wurde sie zur Richterin am Amtsgericht ernannt und übernahm beim Amtsgericht München ein zivilrichterliches Dezernat. Im September 2001 kehrte sie - nun zur Staatsanwältin als Gruppenleiterin befördert - an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I zurück. Im August 2005 erfolgte ihre Beförderung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht. Nach einer knapp vierjährigen Tätigkeit als Vorsitzende einer Zivilkammer beim Landgericht München I wurde sie im Mai 2009 zum Oberlandesgericht München versetzt. Dort gehörte sie als Beisitzerin - zuletzt auch als stellvertretende Vorsitzende - dem 5. und dem 6. Strafsenat an.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Fischer dem 1. Strafsenat zugewiesen.
Karlsruhe, den 4. August 2014
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