05.08.2014 10:29 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von Günster Immobilien GmbH & Co. KG
Zwangsversteigerung als Schnäppchenbörse?
Michael Conrad von Günster Immobilien über Fehleinschätzungen und RegelnKurzfassung: Wenn Immobilienbesitzer in finanzielle Not geraten, soll eine Zwangsversteigerung bestehende Schulden oder zumindest einen Teil davon tilgen. Eigentumsinteressenten, die glauben, so schnell und günstig an eine Immobilie zu kommen, erleben dabei jedoch nicht selten unangenehme Überraschungen. Michael Conrad, Geschäftsführer der Günster Immobilien GmbH & Co. KG aus Bonn klärt über Irrtümer und Tücken auf.
[Günster Immobilien GmbH & Co. KG - 05.08.2014] Wenn Immobilienbesitzer in finanzielle Not geraten, soll eine Zwangsversteigerung bestehende Schulden oder zumindest einen Teil davon tilgen. Eigentumsinteressenten, die glauben, so schnell und günstig an eine Immobilie zu kommen, erleben dabei jedoch nicht selten unangenehme Überraschungen. Michael Conrad, Geschäftsführer der Günster Immobilien GmbH & Co. KG aus Bonn klärt über Irrtümer und Tücken auf.
"Auch bei einer Zwangsversteigerung ist der Zuschlag beim ersten Termin am Verkehrswert des Grundstückes orientiert", so der erfahrene Immobilienexperte. "Befindet sich das Haus in einer sehr guten Lage, ist entsprechend auch der Verkehrswert höher angesetzt." Außerdem lasse die Lage allein noch keine Rückschlüsse auf den baulichen Zustand zu. Sich hier einen objektiven Überblick zu verschaffen, funktioniert nur mit einer vollständigen Besichtigung. "Und dagegen haben die meisten Eigentümer, die sich ohnehin schon in einer prekären Lage befinden und entsprechend emotional reagieren, in der Regel etwas", so Michael Conrad. Einfühlsame Makler, die über entsprechende Menschenkenntnis und Erfahrung verfügen, können dabei helfen, den Besitzer zu einem Besichtigungstermin zu bewegen. "Immerhin ist ein gutes Höchstgebot ja auch vom Eigentümer gewünscht."
Sollte dennoch keine Besichtigung möglich sein, kennt Michael Conrad weitere Wege, um sich über das Haus zu informieren. Gespräche mit den Nachbarn oder eine Befragung des Gläubigers, auf dessen Betreiben hin die Zwangsversteigerung durchgeführt wird sind zwei Möglichkeiten. "Wichtiger ist allerdings das gerichtliche Gutachten", so der Fachmann. Auch wenn es nicht immer auf dem aktuellsten Stand sei, beinhalte es die wesentlichen Eckdaten, den baulichen Zustand, die Ausstattung sowie den Aufbau betreffend. Weitere Auskünfte liefern der Grundbuchauszug und das Verkehrswertgutachten.
Welche Bauten sind auf dem Grundstück erlaubt, wenn ich abreißen und neu bauen will? Sind bei einem Gewerbeobjekt Altlasten auf dem Gelände vorhanden? In welchem Zustand sind Fassaden, Dächer oder Fenster? Wie hoch wäre der Aufwand für eine Sanierung? "Diese und weitere Fragen sollten im Vorfeld geprüft werden", rät Michael Conrad. "Ein professioneller Immobilienmakler kann hier wertvolle Zeit sparen." Darüber hinaus kennt er auch die Modalitäten und die Regeln einer Zwangsversteigerung, weiß über den Zahlungsablauf Bescheid und kann die passende Finanzierung vermitteln.
Weitere Informationen über Grundstücke Bonn, Häuser in Bonn, Haus kaufen in Bonn und mehr sind unter http://www.guenster-immobilien.de zu finden.
"Auch bei einer Zwangsversteigerung ist der Zuschlag beim ersten Termin am Verkehrswert des Grundstückes orientiert", so der erfahrene Immobilienexperte. "Befindet sich das Haus in einer sehr guten Lage, ist entsprechend auch der Verkehrswert höher angesetzt." Außerdem lasse die Lage allein noch keine Rückschlüsse auf den baulichen Zustand zu. Sich hier einen objektiven Überblick zu verschaffen, funktioniert nur mit einer vollständigen Besichtigung. "Und dagegen haben die meisten Eigentümer, die sich ohnehin schon in einer prekären Lage befinden und entsprechend emotional reagieren, in der Regel etwas", so Michael Conrad. Einfühlsame Makler, die über entsprechende Menschenkenntnis und Erfahrung verfügen, können dabei helfen, den Besitzer zu einem Besichtigungstermin zu bewegen. "Immerhin ist ein gutes Höchstgebot ja auch vom Eigentümer gewünscht."
Sollte dennoch keine Besichtigung möglich sein, kennt Michael Conrad weitere Wege, um sich über das Haus zu informieren. Gespräche mit den Nachbarn oder eine Befragung des Gläubigers, auf dessen Betreiben hin die Zwangsversteigerung durchgeführt wird sind zwei Möglichkeiten. "Wichtiger ist allerdings das gerichtliche Gutachten", so der Fachmann. Auch wenn es nicht immer auf dem aktuellsten Stand sei, beinhalte es die wesentlichen Eckdaten, den baulichen Zustand, die Ausstattung sowie den Aufbau betreffend. Weitere Auskünfte liefern der Grundbuchauszug und das Verkehrswertgutachten.
Welche Bauten sind auf dem Grundstück erlaubt, wenn ich abreißen und neu bauen will? Sind bei einem Gewerbeobjekt Altlasten auf dem Gelände vorhanden? In welchem Zustand sind Fassaden, Dächer oder Fenster? Wie hoch wäre der Aufwand für eine Sanierung? "Diese und weitere Fragen sollten im Vorfeld geprüft werden", rät Michael Conrad. "Ein professioneller Immobilienmakler kann hier wertvolle Zeit sparen." Darüber hinaus kennt er auch die Modalitäten und die Regeln einer Zwangsversteigerung, weiß über den Zahlungsablauf Bescheid und kann die passende Finanzierung vermitteln.
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Weitere Informationen
Günster Immobilien GmbH & Co. KG, Herr Michael Conrad
Friedensplatz 9, 53111 Bonn, Deutschland
Tel.: 0228 / 98 20 40; http://www.guenster-immobilien.de
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Autor der Pressemeldung "Zwangsversteigerung als Schnäppchenbörse?" ist Günster Immobilien GmbH & Co. KG, vertreten durch Michael Conrad.