05.08.2014 10:32 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Bei Unternehmensgründung die passende Gesellschaftsform finden
Bei Unternehmensgründung die passende Gesellschaftsform findenKurzfassung: Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss die passende Gesellschaftsform finden. Je nach der gewählten Gesellschaftsform ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 05.08.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am Anfang der Unternehmensgründung steht die Geschäftsidee. Doch dann müssen schon juristische Aspekte wie die passende Gesellschaftsform beachtet werden. Jede Gesellschaftsform bringt unterschiedliche Rechte und Pflichten mit sich. Diese sind vielen Unternehmensgründern gar nicht bekannt. Doch schon die Wahl einer falschen Gesellschaftsform kann den geschäftlichen Erfolg gefährden.
Grundsätzlich wird im deutschen Recht nach Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Die Palette reicht von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der wohl einfachsten Form einer Personengesellschaft, bis zur Aktiengesellschaft, der wohl bekanntesten Form einer Kapitalgesellschaft. Dazwischen gibt es viele weitere Gesellschaftsformen wie die GmbH, die OHG, KG, UG, GmbH & Co. KG Ltd. oder die KGaA. Ein wesentlicher und entscheidender Unterschied betrifft zum Beispiel die Frage der privaten Haftung. Bei einer GbR stehen die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen in der Haftung, bei Kapitalgesellschaften haftet das Unternehmen mit seinem Kapital. In Ausnahmefällen kann aber auch ein Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden.
Darüber hinaus müssen auch andere Aspekte berücksichtigt werden: Welche Vollmachten erhält der Geschäftsführer? Wann ist ein Aufsichtsrat vorgeschrieben? Wie wird das Unternehmen steuerlich veranlagt? Bei einigen Aspekten sind gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, andere Faktoren lassen sich vertraglich festschreiben. Der Teufel steckt dabei jedoch oft im Detail. Das gilt besonders auch dann, wenn neben den deutschen auch internationale Gesellschaftsformen mit ins Spiel kommen. Das ist nach diversen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften innerhalb der Europäischen Union immer häufiger der Fall. Dann ist die Beratung von Rechtsanwälten, die sich auch im internationalen Gesellschaftsrecht auskennen und idealerweise auch mit internationalen Kanzleien kooperieren, unerlässlich.
Aber auch bei der Wahl einer deutschen Gesellschaftsform sollten im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die Unternehmensgründer dabei unterstützen, die geeignete Gesellschaftsform zu finden und kennen ihre jeweiligen Vor- und Nachtteile. Auch sorgen sie dafür, dass die Verträge so gestaltet werden, dass es hinterher keine bösen Überraschungen gibt.
http://www.grprainer.com/Gesellschaft-Gruendung.html
Grundsätzlich wird im deutschen Recht nach Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Die Palette reicht von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der wohl einfachsten Form einer Personengesellschaft, bis zur Aktiengesellschaft, der wohl bekanntesten Form einer Kapitalgesellschaft. Dazwischen gibt es viele weitere Gesellschaftsformen wie die GmbH, die OHG, KG, UG, GmbH & Co. KG Ltd. oder die KGaA. Ein wesentlicher und entscheidender Unterschied betrifft zum Beispiel die Frage der privaten Haftung. Bei einer GbR stehen die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen in der Haftung, bei Kapitalgesellschaften haftet das Unternehmen mit seinem Kapital. In Ausnahmefällen kann aber auch ein Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden.
Darüber hinaus müssen auch andere Aspekte berücksichtigt werden: Welche Vollmachten erhält der Geschäftsführer? Wann ist ein Aufsichtsrat vorgeschrieben? Wie wird das Unternehmen steuerlich veranlagt? Bei einigen Aspekten sind gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, andere Faktoren lassen sich vertraglich festschreiben. Der Teufel steckt dabei jedoch oft im Detail. Das gilt besonders auch dann, wenn neben den deutschen auch internationale Gesellschaftsformen mit ins Spiel kommen. Das ist nach diversen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften innerhalb der Europäischen Union immer häufiger der Fall. Dann ist die Beratung von Rechtsanwälten, die sich auch im internationalen Gesellschaftsrecht auskennen und idealerweise auch mit internationalen Kanzleien kooperieren, unerlässlich.
Aber auch bei der Wahl einer deutschen Gesellschaftsform sollten im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die Unternehmensgründer dabei unterstützen, die geeignete Gesellschaftsform zu finden und kennen ihre jeweiligen Vor- und Nachtteile. Auch sorgen sie dafür, dass die Verträge so gestaltet werden, dass es hinterher keine bösen Überraschungen gibt.
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Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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