05.08.2014 10:41 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
MPC Santa-R-Schiffe: Offizielles Insolvenzverfahren über sechs Schiffe eröffnet
MPC Santa-R-Schiffe: Offizielles Insolvenzverfahren über sechs Schiffe eröffnetKurzfassung: Über sechs der insgesamt sieben Schiffe aus dem Dachfonds MPC Santa-R-Schiffe wurde jetzt das offizielle Insolvenzverfahren eröffnet. Anlegern drohen hohe Verluste.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 05.08.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das offizielle Insolvenzverfahren über sechs der sieben Schiffe aus dem Dachfonds MPC-Santa-R-Schiffe wurde eröffnet. Betroffen sind die Schiffe MS Santa Rafaela (Az. 5 IN 105/13), MS Santa Rebecca (Az. 5 IN 106/13), MS Santa Ricarda (Az. 5 IN 107/13), MS Santa Roberta (Az. 5 IN 108/13), MS Santa Romana (Az. 5 IN 109/13) und MS Santa Rosanna (Az. 5 IN 110/13). Bereits im vergangenen Herbst waren die Insolvenzanträge gestellt worden.
Das Insolvenzverfahren setzt den Schlusspunkt unter einen Schiffsfonds von MPC Capital, der keine Erfolgsgeschichte war. Da die Krise der Schifffahrt den Fonds nicht verschonte, wurden die Anleger mehrfach aufgefordert, frisches Kapital zu investieren, um den Fonds aus der wirtschaftlichen Schieflage zu befreien. Im Endeffekt erfolglos.
Die betroffenen Anleger dürften nur wenig Hoffnung haben, im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden. Ihnen droht der Totalverlust ihres investierten Geldes. Auch bereits geleistete Ausschüttungen werden möglicherweise vom Insolvenzverwalter wieder zurückgefordert. Um den finanziellen Schaden zu minimieren, können sich betroffene Anleger auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Schadensersatzansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Erfahrungsgemäß wurden die Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als renditestark und sicher oder als geeignet zum Aufbau einer Altersvorsorge dargestellt. Tatsächlich sind Schiffsfonds aber alles andere eine sichere Kapitalanlage. Sie sind etlichen Risiken ausgesetzt, die bei schwankenden Charterraten beginnen und über Wechselkursschwankungen und langen Laufzeiten beim Totalverlust enden. Allerdings hätten die Anleger über diese Risiken im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch aufgeklärt werden müssen. Ebenso hätten die Banken, die Provisionen, die sie für die Vermittlung eingestrichen haben, nach Rechtsprechung des BGH offen legen müssen. Sowohl das Verschweigen dieser so genannten Kick-Backs als auch eine unzureichende Risikoaufklärung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
http://www.grprainer.com/MPC-Schiffsfonds.html
Das Insolvenzverfahren setzt den Schlusspunkt unter einen Schiffsfonds von MPC Capital, der keine Erfolgsgeschichte war. Da die Krise der Schifffahrt den Fonds nicht verschonte, wurden die Anleger mehrfach aufgefordert, frisches Kapital zu investieren, um den Fonds aus der wirtschaftlichen Schieflage zu befreien. Im Endeffekt erfolglos.
Die betroffenen Anleger dürften nur wenig Hoffnung haben, im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden. Ihnen droht der Totalverlust ihres investierten Geldes. Auch bereits geleistete Ausschüttungen werden möglicherweise vom Insolvenzverwalter wieder zurückgefordert. Um den finanziellen Schaden zu minimieren, können sich betroffene Anleger auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Schadensersatzansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Erfahrungsgemäß wurden die Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als renditestark und sicher oder als geeignet zum Aufbau einer Altersvorsorge dargestellt. Tatsächlich sind Schiffsfonds aber alles andere eine sichere Kapitalanlage. Sie sind etlichen Risiken ausgesetzt, die bei schwankenden Charterraten beginnen und über Wechselkursschwankungen und langen Laufzeiten beim Totalverlust enden. Allerdings hätten die Anleger über diese Risiken im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch aufgeklärt werden müssen. Ebenso hätten die Banken, die Provisionen, die sie für die Vermittlung eingestrichen haben, nach Rechtsprechung des BGH offen legen müssen. Sowohl das Verschweigen dieser so genannten Kick-Backs als auch eine unzureichende Risikoaufklärung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
http://www.grprainer.com/MPC-Schiffsfonds.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/110863GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "MPC Santa-R-Schiffe: Offizielles Insolvenzverfahren über sechs Schiffe eröffnet" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "MPC Santa-R-Schiffe: Offizielles Insolvenzverfahren über sechs Schiffe eröffnet" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.