05.08.2014 13:32 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Debeka Versicherungen

Handelsblatt korrigiert Fehler in der Berichterstattung: Debeka unterhält kein geheimes System von Zuträgern unter Beamten

Kurzfassung: (Mynewsdesk) Das Handelsblatt hat jetzt unter anderem zwei Kernthesen seiner Be­richterstattung über die Debeka richtig gestellt, die Grundlage für ausdauernde Veröffentli­chungen der Zeitung gegen die Versiche­rungs­gruppe war. Zum einen hat das Handelsblatt zugegeben, dass das Vertriebssystem der Debeka nicht wie behauptet „geheim“, sondern im Ge­genteil „öffentlich“ ist. Zum anderen stellt es klar, dass die Debeka so genannten Tippgebern für Versicherungen nicht für die ...
[Debeka Versicherungen - 05.08.2014] (Mynewsdesk) Das Handelsblatt hat jetzt unter anderem zwei Kernthesen seiner Be­richterstattung über die Debeka richtig gestellt, die Grundlage für ausdauernde Veröffentli­chungen der Zeitung gegen die Versiche­rungs­gruppe war. Zum einen hat das Handelsblatt zugegeben, dass das Vertriebssystem der Debeka nicht wie behauptet „geheim“, sondern im Ge­genteil „öffentlich“ ist. Zum anderen stellt es klar, dass die Debeka so genannten Tippgebern für Versicherungen nicht für die Weitergabe per­sönli­cher Daten eine Prämie bezahlt, sondern nur bei erfolgreichem Vertragsab­schluss. Die Debeka hofft, mit der nun erwirkten gerichtlichen Richtigstel­lung zum besseren Ver­ständnis und einer objekti­ven Berichterstattung bei­tragen zu können. Die Kundengewinnung über Tippgeber mit damit ver­bundenen Prämien ist bei der Debeka also in diesem Punkt vergleichbar mit Kundenwerbung für Zeitungsabonnements. So zahlt beispielsweise das Handelsblatt Werbern für die Zuführung von Neukunden eine Prämie von 250 Euro. Auch in ei­nem weiteren Punkt musste das Handelsblatt Fehler in der Berichterstat­tung einräumen.

Wie das Handelsblatt die These entwickelte, dass es sich bei den nebenbe­ruflichen Tippgebern und Mitarbeitern um „geheime Zuträger“ un­ter den deutschen Beamten handelt, ist unklar. In seiner Richtigstellung vom 24. Juli 2014 schreibt das Handelsblatt: „Damit meinten wir lediglich, dass nicht jedem dieses Verfahren bekannt ist.“ Nach dieser Definition wäre wohl na­hezu alles „geheim“, weil es „nicht jedem“ bekannt ist. Nach Anga­ben der Debeka ist die Zusammenarbeit mit neben­beruflichen Mitarbeitern schon seit über 100 Jahren üblich. Auch die Bun­desregierung hat auf Anfrage erklärt, dass 34 Versicherungsunter­nehmen mit Tippgebern zu­sammenar­beiten. Damit ist diese gängige Praxis also sehr wohl öffentlich bekannt. Das bestätigen auch Medienberichte, die in der Vergangenheit immer wie­der über den Weg der Debeka berichten, dass zufriedene Mitglieder „ihre“ Versicherung weiterempfehlen.

In der Richtigstellung des Handelsblatts heißt es insbesondere: „In der Ausgabe vom 13. November 2014 haben wir berichtet, dass die Debeka ein gehei­mes Sys­tem von Zuträgern und Zuwendungen unterhalte“. Dies ist falsch. Das Handelsblatt berichtigt daher: „Hierzu stellen wir klar, dass die Debeka öffentlich für die Nennung von Interessenten für Verträge wirbt.“ Weiterhin behauptete das Handelsblatt, die Debeka „lege nicht of­fen, dass sie Be­amte für die Nen­nung persönlicher Daten bezahle.“ Auch dies ist falsch. Das Handelsblatt schrieb jetzt: „Sie zahlt für die Nennung von Interessen­ten nur bei Vertragsab­schluss.“

Die Debeka sieht sich durch die Richtigstellung in ihrer Position bestätigt, dass es sich bei den vom Handelsblatt aufgeführten Kritikpunkten um falsche Handlungen einzelner Personen, also Ein­zelfälle, handelt. Der Vor­standsvorsit­zende der Debeka, Uwe Laue, hatte zuletzt am 21. Mai 2014 erklärt: „Jeder Ein­zelfall ist ein Einzelfall zu viel.“ Die Unternehmensgruppe hatte in den vergangenen Monaten bereits um­fangreiche Maßnah­men prä­sentiert, um derartige Einzelfälle erkennen und unterbinden zu können. Die Debeka hat weiterhin ein hohes eigenes Inte­resse an der Aufklärung der Vor­gänge und arbeitet aktiv mit den Ermitt­lungsbehör­den zusam­men.

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