Neuer Lehrplan für Ärzte, die lernen wollen, wie man Gutachten schreibt

Kurzfassung: Neuer Lehrplan für Ärzte, die lernen wollen, wie man Gutachten schreibt"Strukturierte curriculare Fortbildung Medizinische Begutachtung" - so heißt der neue Lehrplan von der Bundesärztekammer für ...
[Private Universität Witten/Herdecke gGmbH - 05.08.2014] Neuer Lehrplan für Ärzte, die lernen wollen, wie man Gutachten schreibt
"Strukturierte curriculare Fortbildung Medizinische Begutachtung" - so heißt der neue Lehrplan von der Bundesärztekammer für Fachärzte, die lernen wollen, wie man Gutachten richtig formuliert. Als Schriftleiter hat Prof. Dr. med. Peter W. Gaidzik von der Universität Witten/Herdecke maßgeblichen Anteil an diesem Curriculum: "Gutachten sind ein wichtiger Bereich ärztlicher Tätigkeit, der leider im Studium, aber auch in der Weiterbildung zu kurz kommt. Es lag mir am Herzen, dass das Verfassen von Gutachten im Fortbildungsbildungskatalog der Ärztekammern gebührend Berücksichtigung findet."
Prof. Gaidzik unterstreicht die volkswirtschaftliche Bedeutung dieses Bereichs, schließlich entscheiden Sozialversicherungsträger und private Versicherungen in jedem Jahr mithilfe ärztlicher Expertise über Milliardenbeträge. "Gutachterliche Fehlleistungen stören in empfindlicher Weise den Rechtsfrieden und können auch schon mal, wie kürzlich im Fall Mollath, einen handfesten Skandal auslösen." Zur Erinnerung: Offenkundig fehlerhafte Gutachten hatten Gustl Mollath für sieben Jahre in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht. Erst im August 2013 wurde Mollath im Zuge der Wiederaufnahme des Verfahrens rehabilitiert.
"Ob ein Gesundheitsschaden z.B. durch einen Arbeitsunfall verursacht worden ist oder - wie es die Juristen nennen - dem allgemeinen Krankheits- und Lebensrisiko angelastet werden muss, hat für den Betroffenen und seine Familie ebenso existenzielle Konsequenzen wie die medizinische Behandlung selbst. Die Begutachtung ist also alles andere als ein ‚lästiges Anhängsel der ärztlichen Tätigkeit oder ein ‚nettes Zubrot" stellt Prof. Gaidzik klar. Allerdings müsse ein Gutachter die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen und auch die daraus resultierenden methodischen und inhaltlichen Anforderungen an die Begutachtung beherrschen. "Sonst wird aus einem Gutachten ein "Schlechtachten", das weder dem Auftraggeber noch dem Betroffenen weiterhilft und darüber hinaus für den Gutachter selbst haftungs- oder gar strafrechtliche Risiken in sich birgt."
Das jetzt entwickelte Curriculum umfasst insgesamt 64 Stunden und besteht aus insgesamt drei Modulen, die je nach Interesse und Fortbildungsbedarf auch einzeln absolviert werden können. Während im Grundlagenteil die rechtlichen Vorgaben in den einzelnen Rechtsgebieten/Versicherungszweigen im Vordergrund stehen, soll das Gelernte in den Modulen 2 und 3 von den Teilnehmern zunächst fachübergreifend, dann fachspezifisch in konkreten Falldemonstrationen angewandt werden. Die berufsrechtliche Besonderheit einer "strukturierten curricularen Fortbildung liegt darin, dass sie in einer offiziell führbaren Zusatzbezeichnung mündet, ähnlich der früheren "Fachkunde".
Weitere Informationen auch unter http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/CurrMedBegutachtung201404.pdf
und bei Prof. Dr. med. P. W. Gaidzik,02302 - 926 -740, Peter.Gaidzik@uni-wh.de
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