06.08.2014 10:48 Uhr in Reisen & Tourismus von Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC)
Fahrverbote in Italien
Kurzfassung: Fahrverbote in ItalienAmalfiküste für Gespanne gesperrtViele Wohnwagenfahrer sind jetzt in Italien unterwegs. Aber nicht jede Straße ist für Gespanne und Wohnmobile rund um die Uhr befahrbar. Die ...
[Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) - 06.08.2014] Fahrverbote in Italien
Amalfiküste für Gespanne gesperrt
Viele Wohnwagenfahrer sind jetzt in Italien unterwegs. Aber nicht jede Straße ist für Gespanne und Wohnmobile rund um die Uhr befahrbar. Die süditalienische Amalfi-Küste ist tagsüber nur für Pkw frei gegeben.
Die SS 163 südlich von Neapel ist für Wohnwagengespanne und jegliche Wohnmobile gesperrt. Das Fahrverbot gilt laut ADAC für die rund 40 Kilometer lange Strecke der SS 163 zwischen Vietri sul Mare und Positano täglich von 6:30 Uhr bis 24 Uhr. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Geldbuße von mindestens 80 Euro rechnen.
Gespannfahrer müssen auch auf der Brennerautobahn A 22 aufpassen. Hier gilt ein generelles Überholverbot für Gespanne in beiden Richtungen zwischen dem Brenner und Bozen-Süd, zwischen Bozen-Süd und Modena in beiden Richtungen von 6 Uhr bis 22 Uhr. Bei Nichtbeachtung droht Gespannen unter 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht eine Geldstrafe ab 80 Euro. Für Gespanne über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht werden Geldstrafen ab 318 Euro fällig.
Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC)
Hansastraße 19
81373 München
Deutschland
Telefon: (089) 7676-0
Telefax: (089) 7676-2500
Mail: redaktion@adac.de
URL: http://www.adac.de
Amalfiküste für Gespanne gesperrt
Viele Wohnwagenfahrer sind jetzt in Italien unterwegs. Aber nicht jede Straße ist für Gespanne und Wohnmobile rund um die Uhr befahrbar. Die süditalienische Amalfi-Küste ist tagsüber nur für Pkw frei gegeben.
Die SS 163 südlich von Neapel ist für Wohnwagengespanne und jegliche Wohnmobile gesperrt. Das Fahrverbot gilt laut ADAC für die rund 40 Kilometer lange Strecke der SS 163 zwischen Vietri sul Mare und Positano täglich von 6:30 Uhr bis 24 Uhr. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Geldbuße von mindestens 80 Euro rechnen.
Gespannfahrer müssen auch auf der Brennerautobahn A 22 aufpassen. Hier gilt ein generelles Überholverbot für Gespanne in beiden Richtungen zwischen dem Brenner und Bozen-Süd, zwischen Bozen-Süd und Modena in beiden Richtungen von 6 Uhr bis 22 Uhr. Bei Nichtbeachtung droht Gespannen unter 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht eine Geldstrafe ab 80 Euro. Für Gespanne über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht werden Geldstrafen ab 318 Euro fällig.
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