07.08.2014 10:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Prosavus: Neue Hoffnung für Genussrechte-Anleger
Prosavus: Neue Hoffnung für Genussrechte-AnlegerKurzfassung: Prosavus-Genussrechte werden im Insolvenzverfahren vielleicht doch nicht nachrangig behandelt. Dann würden die Anleger wahrscheinlich nicht völlig leer ausgehen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 07.08.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bislang mussten die Genussrechte-Inhaber der insolventen Prosavus AG davon ausgehen, dass sie im Insolvenzverfahren leer ausgehen werden, da ihre Genussrechte nachrangig behandelt werden, d.h. die Forderungen der anderen Gläubiger werden zuerst bedient. Ein Gutachten besagt nun, dass die Genussrechte eventuell doch nicht als nachrangig anzusehen sind, berichtet "Fonds professionell" online. Dann könnten die betroffenen Anleger zumindest mit einer gewissen Insolvenzquote rechnen. Allerdings könne es noch dauern, ehe eine Entscheidung getroffen wird, ob die Prosavus-Genussrechte als nachrangig anzusehen sind oder nicht.
Die betroffenen Anleger müssen allerdings nicht abwarten, bis diese Entscheidung gefallen ist. Selbst wenn die Genussrechte im Insolvenzverfahren nicht nachrangig behandelt werden sollten, müssten sie wahrscheinlich immer noch mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. Alternativ können sie aber auch prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche sollten rechtzeitig gestellt werden, damit sie nicht verjähren.
Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. So gilt es zu prüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß abgelaufen ist. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken, die im Zusammenhang mit der Investition bestehen. Zudem können die Verkaufsprospekte überprüft werden. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage machen kann. Bei Prospektfehlern können ebenfalls Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Die Prosavus AG ist eine Tochter der ebenfalls insolventen Future Business KGaA und zählt zur Infinus-Gruppe. Nach den Ermittlungen rund um die Infinus-Gruppe musste schließlich auch die Prosavus AG Insolvenz anmelden. Das Insolvenzverfahren wurde am 1. April 2014 eröffnet. Für die Inhaber der Prosavus-Genussrechte finden am 27. und 28. August in Dresden Gläubigerversammlungen statt. Hier werden voraussichtlich schon erste Weichen für das weitere Insolvenzverfahren gestellt.
http://www.grprainer.com/Prosavus-AG.html
Die betroffenen Anleger müssen allerdings nicht abwarten, bis diese Entscheidung gefallen ist. Selbst wenn die Genussrechte im Insolvenzverfahren nicht nachrangig behandelt werden sollten, müssten sie wahrscheinlich immer noch mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. Alternativ können sie aber auch prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche sollten rechtzeitig gestellt werden, damit sie nicht verjähren.
Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. So gilt es zu prüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß abgelaufen ist. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken, die im Zusammenhang mit der Investition bestehen. Zudem können die Verkaufsprospekte überprüft werden. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage machen kann. Bei Prospektfehlern können ebenfalls Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Die Prosavus AG ist eine Tochter der ebenfalls insolventen Future Business KGaA und zählt zur Infinus-Gruppe. Nach den Ermittlungen rund um die Infinus-Gruppe musste schließlich auch die Prosavus AG Insolvenz anmelden. Das Insolvenzverfahren wurde am 1. April 2014 eröffnet. Für die Inhaber der Prosavus-Genussrechte finden am 27. und 28. August in Dresden Gläubigerversammlungen statt. Hier werden voraussichtlich schon erste Weichen für das weitere Insolvenzverfahren gestellt.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "Prosavus: Neue Hoffnung für Genussrechte-Anleger" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.