Verwendung von Pflanzen und Pflanzenteilen in Lebensmitteln

Kurzfassung: Verwendung von Pflanzen und Pflanzenteilen in LebensmittelnNicht alles was grün ist und aus der Natur kommt, ist gesund. Aber die Einstufung, welches Kraut giftig, gesund oder irgendetwas dazwischen ...
[Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - 07.08.2014] Verwendung von Pflanzen und Pflanzenteilen in Lebensmitteln
Nicht alles was grün ist und aus der Natur kommt, ist gesund. Aber die Einstufung, welches Kraut giftig, gesund oder irgendetwas dazwischen ist, erscheint hochkompliziert. Deshalb haben Vertreter des Bundes und der Bundesländer in den vergangenen Jahren gemeinsam eine sogenannte Stoffliste erarbeitet. Sie soll die sichere Verwendung von Pflanzen und Pflanzenteilen, die bisher nur schwer einzustufen waren, in Lebensmitteln, insbesondere Nahrungsergänzungsmitteln, erleichtern. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird die neue Stoffliste am 9. September 2014 im Bundespresseamt Berlin im Rahmen einer Vortragsveranstaltung präsentieren.
Zunehmend werden Produkte in Verkehr gebracht, welche Pflanzen und Pflanzenteile oder Zubereitungen daraus enthalten, die bislang nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat verwendet wurden. Dabei kann es sich um ehemals typische Arzneipflanzen wie Ginkgo und Ginseng oder um in Deutschland eher unbekannte exotische Pflanzen handeln. Für Behörden und Lebensmittelunternehmer stellt sich bei entsprechenden Produkten immer wieder die Frage, ob diese in Deutschland verkehrsfähig sind. Die gemeinsame Stoffliste des Bundes und der Bundesländer wurde erstellt, um in Zweifelsfällen eine Einstufung und Beurteilung solcher Stoffe zu erleichtern. Dabei wurde ein innovativer Ansatz verfolgt, der erstmals eindeutige Einstufungen der Pflanzen und Pflanzenteile ermöglicht.
Alle Beteiligten waren aufgefordert, zum im Jahr 2010 veröffentlichten Entwurf der Liste Stellungnahmen abzugeben. Davon wurde reichlich Gebrauch gemacht. Die Liste wurde unter Berücksichtigung der Kommentare, der neuesten Rechtsprechung sowie unter Würdigung der Stofflisten anderer EU-Mitgliedstaaten und des Katalogs neuartiger Lebensmittel abschließend überarbeitet.
Die Veranstaltung zur Vorstellung der gemeinsamen Stoffliste des Bundes und der Bundesländer findet am Dienstag, 9. September 2014, ab 9:30 Uhr im Bundespresseamt, Reichstagufer 14, 10117 Berlin, statt. Nach der Vorstellung der Stoffliste werden Vertreter aus Österreich, Großbritannien, Belgien, Frankreich und Italien ihren Umgang mit Pflanzen in Lebensmitteln in kurzen Vorträgen erläutern. Auch eine Podiumsdiskussion mit Vertretern von Behörden und Verbänden aus dem Lebensmittel- und dem Arzneimittelbereich ist geplant. Ein erstes Exemplar der Stoffliste wird dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) übergeben, das die Erarbeitung einer deutschen Stoffliste angeregt hatte.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen sind möglich unter www.bvl.bund.de/VorstellungStoffliste.
Hinweis für die Redaktionen
Die Veranstaltung steht für Medienvertreter offen. Bitte melden Sie sich dafür per E-Mail formlos (Vor- und Nachname, Redaktion, Adresse, Telefon, E-Mail) bis zum 3. September 2014 bei der BVL-Pressestelle an (pressestelle@bvl.bund.de).

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Rochusstraße 65
53123 Bonn
Dienstsitz Bonn
Telefon: 02 28/61 98-0
Telefax: 02 28/61 98-120
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Weitere Informationen
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Ziele des BVLDas BVL versteht sich als Dienstleister für Verbraucher, die auf die Sicherheit der Lebensmittel in Deutschland vertrauen, und für die Wirtschaft, die in einem fairen Wettbewerb Produkte von hoher Qualität auf den Markt bringen will. Verbraucher und Wirtschaft werden den Erfolg des BVL daran messen, ob es gelingt, kritische Entwicklungen für die Lebensmittelsicherheit so früh zu erkennen, dass vor Ausbruch einer Krise wirksame Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Das hoch gesteckte Ziel des BVL ist es, Reaktion durch Prävention zu ersetzen. Mit seiner Zuständigkeit für die Schnellwarnsysteme, für die Koordinierung einer bundeseinheitlichen Lebensmittelüberwachung und für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen besitzt das BVL alle Voraussetzungen, Synergien beim Einsatz präventiver Maßnahmen zu nutzen, auszubauen und neu zu schaffen.Genauso wichtig wie die organisatorischen Voraussetzungen sind aber das Engagement und die Kompetenz der Menschen, die im BVL arbeiten. Sie übernehmen täglich die Verantwortung dafür, dass Entscheidungen schnell und unter sachgerechter Berücksichtigung konkurrierender Handlungsziele getroffen werden.Wenn in den Medien zukünftig weniger über Lebensmittelkrisen oder Probleme mit Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln oder gentechnisch veränderten Organismen zu berichten ist, wird man mit Recht sagen, dass das BVL seine Aufgaben gut erledigt hat.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL),
, 53123 Bonn , Deutschland
Tel.: 02 28/61 98-0; http://www.bvl.bund.de/
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