EU-Kommission bestätigt Rechtsauffassung der Union

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 18.04.2011
Pressemitteilung vom: 18.04.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: BMJ soll Vorgaben für mehr Datensicherheit umsetzen Die EU-Kommission hat heute einen Evaluierungsbericht zur sogenannten Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie vorgelegt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ...

[CDU/CSU-Fraktion - 18.04.2011] EU-Kommission bestätigt Rechtsauffassung der Union


BMJ soll Vorgaben für mehr Datensicherheit umsetzen

Die EU-Kommission hat heute einen Evaluierungsbericht zur sogenannten Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie vorgelegt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:

"Der heute vorgelegte Bericht zur Bewertung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung belegt erneut die Notwendigkeit einer schnellen und wirksamen gesetzlichen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.

Die im Kommissionsbericht genannten Beispiele schwerster Straftaten, die nur mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden konnten, sprechen eine deutliche Sprache: Wenn beispielsweise ein Kinderschänderring nur auf diese Weise enttarnt werden konnte, darf es keinen Grund mehr geben, die Umsetzung der Richtlinie weiter europarechtswidrig zu verzögern.

Die von der Kommission angekündigte Überarbeitung der Richtlinie kann keine Entschuldigung für eine Verzögerungstaktik sein. Die Kommission hat ausdrücklich angekündigt, wegen des Datensicherheitsrisikos nur eine strengere Regelung für die Speicherung, Abfrage und Verwendung der Daten ins Auge zu fassen. Im Einklang damit ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März vergangenen Jahres. Die Bundesjustizministerin muss deshalb nicht mehr tun, als die in diesem Urteil gemachten Vorgaben für mehr Datensicherheit umzusetzen.

Da das Urteil bereits mehr als ein Jahr vorliegt, liegen die entsprechenden Pläne sicherlich schon fertig in der Schublade. Von uns aus kann das Gesetzgebungsverfahren zur Wiederherstellung der Mindestspeicherfristen unmittelbar nach der Osterpause beginnen.

Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass sie weitere Verzögerungen bei der Umsetzung der Richtlinie nicht mehr akzeptieren wird, und in diesem Falle ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten werde. Für Deutschland als größter Mitgliedstaat der EU ist die seit einem Jahr andauernde inflagrante Verletzung des Europäischen Rechts peinlich und nicht länger hinnehmbar.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dringt nunmehr bereits seit über einem Jahr auf eine Neuregelung. Dass das gegenwärtige Fehlen einer solchen Regelung dazu führt, dass auch schwerste Straftaten nicht aufgeklärt werden können, ist durch den EU-Bericht nunmehr belegt."


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