Abschätzung von Schmerz und Leid von Versuchstieren

Kurzfassung: Abschätzung von Schmerz und Leid von VersuchstierenBfR-schlägt Kriterien zur Beurteilung der Belastung genetisch veränderter Versuchstiere vorNeue Regeln in der Europäischen Union (EU) zum Schutz ...
[Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - 08.08.2014] Abschätzung von Schmerz und Leid von Versuchstieren

BfR-schlägt Kriterien zur Beurteilung der Belastung genetisch veränderter Versuchstiere vor
Neue Regeln in der Europäischen Union (EU) zum Schutz von Versuchstieren erfordern eine Beurteilung von Schmerzen, die diese Tiere möglicherweise während wissenschaftlicher Versuche erleben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in dem Wissenschaftsmagazin "Nature" einen Artikel über die nationale Regelung der Belastungseinstufung veröffentlicht (Nature. 2014 Aug 07;512(7512):28). Grundlage für die nationale Regelung war ein Experten-Workshop zur Thematik der Belastungseinstufung genetisch veränderter Versuchstiere im Jahr 2013. Im Oktober 2014 soll dazu ein weiterer wissenschaftlicher Workshop stattfinden. "Es stehen nun Hilfsmittel für die Beurteilung und Dokumentation der Belastung von genetisch veränderten Versuchstieren zur Verfügung", sagt BfR-Präsident und Koautor Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. "Das Leiden dieser Tiere sollte stetig minimiert werden. Dazu gehört auch die Entwicklung von Alternativen zum Tierversuch und die Reduzierung der Anzahl der Tierversuche." Wo immer es zuverlässige Alternativen gibt, müssen diese anstelle der Tierversuche angewendet werden. Die am BfR angesiedelte Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) fördert die Entwicklung und den Einsatz solcher alternativer Ansätze zum Tierversuch.
Tierversuche sind in Europa durch die RICHTLINIE 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tier und in Deutschland durch das Tierschutzgesetz geregelt. Damit ist festgelegt, dass Tierversuche im Hinblick auf die zugefügten Schmerzen und Leiden sowie die Zahl der verwendeten Tiere auf das unerlässliche Maß zu beschränken sind. Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie zu einem bestimmten Zweck unerlässlich sind. Mit dem Inkrafttreten der RICHTLINIE 2010/63/EU und des neuen deutschen Tierschutzgesetzes unterliegt nun auch die Zucht und Haltung genetisch veränderter Tierlinien der Genehmigungspflicht, wenn die Individuen dieser Linien auf Grund ihrer genetischen Veränderungen Schmerzen, Leiden oder Schäden erfahren.
Bereits am 20. und 21. Juni 2013 fand am BfR ein Workshop zur Thematik der Belastungseinstufung genetisch veränderter Versuchstiere statt. Ziel des Workshops war es, Kriterien für die Belastungseinstufung genetisch veränderter Versuchstiere zu entwickeln und zu bestimmen, in welchen Fällen diese Kriterien zur Anwendung kommen. Insbesondere bereits existierende genetisch veränderte Linien werden häufig nicht nur an einer, sondern gleichzeitig an mehreren Einrichtungen gezüchtet. Es ist notwendig, einheitliche Kriterien für die Beurteilung der Belastungen zu nutzen, um zu einheitlichen Belastungseinschätzungen zu gelangen und beim Transfer von Tieren von einer Einrichtung zu einer anderen auf bereits erhobene Daten zurückgreifen zu können.
Am Workshop beteiligt waren Vertreter des BfR, der deutschen Gesellschaft für Versuchstierkunde, der Helmholtz-Gesellschaft, der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Technischen Universität München, des Verbandes der Forschenden Arzneimittelhersteller, der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz und der Projektgruppe der Genehmigungsbehörden für Tierversuche.
Als Ergebnis des Workshops wurden die Mitteilung zur "Festlegung von Kriterien zur Beurteilung der Belastung genetisch veränderter Versuchstiere" sowie die dazugehörigen vier Formulare zur Beurteilung genetisch veränderter Tiere erarbeitet. Die Dokumente werden als Version 1.2 vom 24. Juli 2013 vorgelegt. Sie spiegeln den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis wieder.
Link zu Nature
http://www.nature.com/nature/journal/v512/n7512/full/512028c.html
Link zur BfR-Mitteilung "Festlegung von Kriterien zur Beurteilung der Belastung genetisch veränderter Versuchstiere" inklusive der dazugehörigen vier Formulare
http://www.bfr.bund.de/cm/343/beurteilung-der-belastung-genetisch-veraenderter-tiere.pdf
Über die ZEBET
ZEBET ist die "Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch" am BfR. Sie wurde 1989 mit dem Ziel gegründet, den Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken auf das unerlässliche Maß zu beschränken und Alternativen zum Tierversuch zu entwickeln. Die ZEBET wird dabei seit 1994 durch eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, Industrie, Tierschutzorganisationen und Länderbehörden, beraten. Die ZEBET erforscht, entwickelt und validiert im eigenen Labor Alternativmethoden nach dem 3R-Prinzip.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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14195 Berlin
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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist die wissenschaftliche Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland, die auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erarbeitet.Das BfR formuliert, basierend auf der Analyse der Risiken, Handlungsoptionen zur Risikominderung. Das Institut nimmt hiermit eine wichtige Aufgabe bei der Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit wahr.Die Bewertungen sollen für Öffentlichkeit, Wissenschaft und andere beteiligte oder interessierte Kreise transparent dargestellt und nachvollziehbar sein. Die Bewertungsergebnisse werden - unter Wahrung der Vertraulichkeit geschützter Daten - öffentlich zugänglich gemacht.
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, 14195 Berlin , Deutschland
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