Verbandsrecht: Steuerliche und rechtliche Aspekte bei Verbandsgründung beachten

Verbandsrecht: Steuerliche und rechtliche Aspekte bei Verbandsgründung beachten
Kurzfassung: Um die Kräfte Einzelner zu einer starken Interessenvertretung zu bündeln, wird häufig ein Verband gegründet. Bei der Gründung eines Verbands sind rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten.
Verbandsrecht: Steuerliche und rechtliche Aspekte bei Verbandsgründung beachten GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 11.08.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Um gemeinsame Interessen erfolgreich zu vertreten und durchzusetzen, wird häufig ein Verband gegründet. Im Verband schließen sich natürliche oder juristische Personen freiwillig zusammen, um gemeinsame Ziele zu verfolgen. Im Prinzip ist ein Verband ein Verein, so dass auch die Vorschriften zur Gründung und Auflösung eines Vereins entsprechend angewendet werden können.

Im Gegensatz zu vielen Vereinen lassen sich Verbände aber häufig nicht mehr ehrenamtlich führen. Das ist in etwa vergleichbar mit der Ausgliederung der Profi-Abteilung bei Fußball-Vereinen. Auch Bundes- und Landesverbände oder große Berufsverbände und Wirtschaftsverbände benötigen ähnlich wie die Profi-Mannschaft eines Fußball-Verein professionelle Strukturen und eine professionelle Führung, um erfolgreich arbeiten und die Interessen der Mitglieder durchsetzen zu können. Daher kommt der Satzung eines Verbands große Bedeutung zu.

Die Satzung definiert nicht nur den Zweck des Verbands, sondern legt auch die Organisationsstruktur des Verbands fest. Auch Fragen der Haftung der einzelnen Organe eines Verbands werden geklärt und steuerrechtliche Aspekte müssen berücksichtigt werden. Bei international tätigen Verbänden muss zudem auch häufig internationales Recht beachtet werden.

Damit ein Verband erfolgreich arbeiten kann, müssen also schon bei der Gründung viele Aspekte beachtet werden. Daher ist es ratsam, sich an Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die über eine hohe Kompetenz im überaus komplexen Verbandsrecht verfügen und ggfs. auch mit internationalen Kanzleien zusammen arbeiten. So können bereits im Vorfeld spätere Streitigkeiten ausgeschlossen und böse Überraschungen, auch in steuerrechtlicher Hinsicht, ausgeschlossen werden. Auch bei späteren Umstrukturierungen innerhalb des Verbands oder Satzungsänderungen helfen im Verbandsrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater. Strebt ein Verband den Status der Gemeinnützigkeit an, müssen zudem die vielfältigen Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts beachtet werden.

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