Statement zur AD-hoc-Meldung der WürttLeben vom 11. Juli 2014

Kurzfassung: Statement zur AD-hoc-Meldung der WürttLeben vom 11. Juli 2014In Folge des am 11. Juli 2014 im Bundesrat verabschiedeten Lebensversicherungsreformgesetzes greift bei Lebensversicherungen unter bestimm ...
[Wüstenrot & Württembergische AG - 11.08.2014] Statement zur AD-hoc-Meldung der WürttLeben vom 11. Juli 2014

In Folge des am 11. Juli 2014 im Bundesrat verabschiedeten Lebensversicherungsreformgesetzes greift bei Lebensversicherungen unter bestimmten Bedingungen eine gesetzliche Ausschüttungssperre. Hierzu hat die Württembergische Lebensversicherung (WürttLeben) am 11. Juli 2014 eine Ad hoc herausgegeben, die unter folgendem Link abgerufen werden kann:
http://www.ww-ag.com/de/presse/unternehmen/adhocmeldungen/14_07_11_wuerttleben_reagiert_auf_lebensversicherungsreformgesetz.html
Die am 11. Juni 2014 in der Ad-hoc-Meldung bekanntgegebene Ausschüttungssperre betrifft ausschließlich die Dividendenzahlungen an die Aktionäre der Gesellschaft, nicht jedoch die Garantiezusagen an die Kunden. Diese werden selbstverständlich weiter erfüllt. Hier gilt:
Die den Versicherten mitgeteilten garantierten Leistungen, zum Beispiel die garantierte Ablaufleistung oder die garantierte Rente, sind sicher. Die bereits zugeteilten Gewinne aus den laufenden Überschüssen der Vergangenheit sind ebenfalls garantiert.
Die für 2014 deklarierte Überschussbeteiligung wird ebenfalls nicht gekürzt. Für 2015 lassen sich noch keine Aussagen treffen, was jedoch branchenweit der Fall sein dürfte. Allerdings ist heute schon klar: Nach dem Gesetz wird die Beteiligung der Versicherten an den Risikogewinnen von 75 auf 90 Prozent steigen.
Dass die Ausschüttungssperre bei der WürttLeben zum Tragen kommt, ist kein Spezifikum dieser Gesellschaft, da alle Lebensversicherer dem LVRG und der Sperre unterliegen und Sicherungsbedarf branchenweit ein Thema ist. Jedoch ist die WürttLeben die einzige Gesellschaft, die dies ihren Aktionären per Ad-hoc-Meldung mitteilen musste: Grund hierfür ist, dass das Unternehmen mittlerweile die einzige börsennotierte Lebensversicherung am Markt und somit zur Veröffentlichung dieser Information per Ad-hoc-Mitteilung verpflichtet ist.
Die WürttLeben konnte in den vergangenen fünf Jahren das Eigenkapital in etwa verdoppeln, es beträgt nunmehr rund 300 Millionen Euro. Zudem wurde eine nachrangige Anleihe mit einem Volumen von 250 Millionen Euro im Mai 2014 sehr erfolgreich am Kapitalmarkt platziert - sie war in wenigen Stunden achtfach überzeichnet, was für die Attraktivität des Stuttgarter Lebensversicherers spricht. Die Basis für die weitere, nachhaltige Entwicklung des Unternehmens wurde damit noch einmal gestärkt. Insgesamt liegt die Solvabilitätsquote bei aktuell über 160 und damit weit über dem geforderten Wert.
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