14.08.2014 15:54 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
Reform des gesetzlichen Messwesens steht kurz vor dem Abschluss
Kurzfassung: Reform des gesetzlichen Messwesens steht kurz vor dem AbschlussNeue Regeln gelten ab 2015 - Unternehmen sollten sich bereits jetzt darauf einstellenAb 1. Januar 2015 gilt das neue Mess- und Eichgesetz ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 14.08.2014] Reform des gesetzlichen Messwesens steht kurz vor dem Abschluss
Neue Regeln gelten ab 2015 - Unternehmen sollten sich bereits jetzt darauf einstellen
Ab 1. Januar 2015 gilt das neue Mess- und Eichgesetz; die neue Mess- und Eichverordnung soll dann ebenfalls in Kraft treten. Mit diesem Gesamtpaket wird das Mess- und Eichrecht grundlegend modernisiert, das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens (http://www.bmwi.de/DE/service,did=477390.html) wird beibehalten. Die betroffenen Unternehmen sollten sich aufgrund der erforderlichen Anpassungen bereits frühzeitig auf diese Neuregelungen einstellen.
Die geplanten Neuregelungen beinhalten folgende Eckpunkte:
- Künftig gelten für europäisch und national geregelte Messgeräte die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden. Das bringt eine deutliche Vereinfachung für die Wirtschaftsakteure.
- Die innerstaatliche Bauartzulassung und die Ersteichung von national geregelten Messgeräten werden ab dem 1. Januar 2015 durch eine Konformitätsbewertung ersetzt. Betroffene Wirtschaftsakteure sollten schon jetzt Kontakt zu einer Konformitätsbewertungsstelle (http://www.ptb.de/de/org/q/q3/q31/KonfStellen/_KonfStellen.htm) aufnehmen.
- Das neue Regelungssystem ist innovationsoffen und darauf ausgerichtet, zukünftige technologische Entwicklungen zeitnah und angemessen erfassen zu können.
- Die Aufgaben der Nacheichung von verwendeten Messgeräten bleiben auch zukünftig im bisherigen Umfang den Eichbehörden der Länder und den staatlich anerkannten Prüfstellen vorbehalten. Die Eichung ist die amtliche Prüfung eines Messgeräts in periodischen Abständen oder aus Anlass eines Fehlers oder eines Eingriffs in das Messgerät.
Von der Neuregelung im gesetzlichen Messwesen profitieren alle: Es bietet ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher und schafft ein Qualitätssiegel für Hersteller von Messgeräten.
Der Verordnungsentwurf zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens wird zurzeit bei der Europäischen Kommission notifiziert. Das Notifizierungsverfahren wird am 10. Oktober 2014 abgeschlossen. Danach werden sich das Bundeskabinett und der Bundesrat mit dem Verordnungsentwurf befassen.
Das gesetzliche Messwesen gewährleistet die Messrichtigkeit und Messbeständigkeit von Messungen im geschäftlichen Verkehr, von amtlichen Messungen und von Messungen im öffentlichen Interesse für über 120 Millionen verwendete Messgeräte. Dazu zählen Strom-, Wasser-, Gas- oder Wärmezähler, Waagen, Tankzapfsäulen, Geschwindigkeitsmessgeräte, Strahlendosimeter, Taxameter oder Smart Meter, um nur einige der über 150 verschiedenen Messgerätearten zu nennen, deren Inverkehrbringen und Verwendung vom gesetzlichen Messwesen erfasst werden.
Das neue Mess- und Eichgesetz sowie den Verordnungsentwurf finden Sie hier.
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
11019 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 615-6121
Telefax: 030 18 615-7020
Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
URL: http://www.bmwi.de
Neue Regeln gelten ab 2015 - Unternehmen sollten sich bereits jetzt darauf einstellen
Ab 1. Januar 2015 gilt das neue Mess- und Eichgesetz; die neue Mess- und Eichverordnung soll dann ebenfalls in Kraft treten. Mit diesem Gesamtpaket wird das Mess- und Eichrecht grundlegend modernisiert, das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens (http://www.bmwi.de/DE/service,did=477390.html) wird beibehalten. Die betroffenen Unternehmen sollten sich aufgrund der erforderlichen Anpassungen bereits frühzeitig auf diese Neuregelungen einstellen.
Die geplanten Neuregelungen beinhalten folgende Eckpunkte:
- Künftig gelten für europäisch und national geregelte Messgeräte die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden. Das bringt eine deutliche Vereinfachung für die Wirtschaftsakteure.
- Die innerstaatliche Bauartzulassung und die Ersteichung von national geregelten Messgeräten werden ab dem 1. Januar 2015 durch eine Konformitätsbewertung ersetzt. Betroffene Wirtschaftsakteure sollten schon jetzt Kontakt zu einer Konformitätsbewertungsstelle (http://www.ptb.de/de/org/q/q3/q31/KonfStellen/_KonfStellen.htm) aufnehmen.
- Das neue Regelungssystem ist innovationsoffen und darauf ausgerichtet, zukünftige technologische Entwicklungen zeitnah und angemessen erfassen zu können.
- Die Aufgaben der Nacheichung von verwendeten Messgeräten bleiben auch zukünftig im bisherigen Umfang den Eichbehörden der Länder und den staatlich anerkannten Prüfstellen vorbehalten. Die Eichung ist die amtliche Prüfung eines Messgeräts in periodischen Abständen oder aus Anlass eines Fehlers oder eines Eingriffs in das Messgerät.
Von der Neuregelung im gesetzlichen Messwesen profitieren alle: Es bietet ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher und schafft ein Qualitätssiegel für Hersteller von Messgeräten.
Der Verordnungsentwurf zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens wird zurzeit bei der Europäischen Kommission notifiziert. Das Notifizierungsverfahren wird am 10. Oktober 2014 abgeschlossen. Danach werden sich das Bundeskabinett und der Bundesrat mit dem Verordnungsentwurf befassen.
Das gesetzliche Messwesen gewährleistet die Messrichtigkeit und Messbeständigkeit von Messungen im geschäftlichen Verkehr, von amtlichen Messungen und von Messungen im öffentlichen Interesse für über 120 Millionen verwendete Messgeräte. Dazu zählen Strom-, Wasser-, Gas- oder Wärmezähler, Waagen, Tankzapfsäulen, Geschwindigkeitsmessgeräte, Strahlendosimeter, Taxameter oder Smart Meter, um nur einige der über 150 verschiedenen Messgerätearten zu nennen, deren Inverkehrbringen und Verwendung vom gesetzlichen Messwesen erfasst werden.
Das neue Mess- und Eichgesetz sowie den Verordnungsentwurf finden Sie hier.
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, 11019 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 18 615-6121; http://www.bmwi.de
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