Steuerhinterziehung: Bei der Selbstanzeige müssen die Karten vollständig auf den Tisch

Steuerhinterziehung: Bei der Selbstanzeige müssen die Karten vollständig auf den Tisch
Kurzfassung: Wer über eine Selbstanzeige eine falsche Steuererklärung korrigieren will, muss alle Steuerangelegenheiten der vergangen fünf Jahre aufdecken. Eine Teil-Selbstanzeige reicht nicht.
Steuerhinterziehung: Bei der Selbstanzeige müssen die Karten vollständig auf den Tisch GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 15.08.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Damit die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung strafbefreiend wirken kann, muss sie unbedingt vollständig sein. Gegenüber dem zuständigen Finanzamt müssen alle Steuervergehen der vergangenen fünf Jahre offen gelegt werden. Wird nur ein Teil der hinterzogenen Steuern eingeräumt und beispielsweise ein Jahr ausgespart, ist die Selbstanzeige unwirksam. Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Dabei ist zu beachten, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass ab einer Summe von 100.000 Euro hinterzogener Steuern eine Freiheitsstrafe verhängt werden sollte.

Eine Selbstanzeige sollte also nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Für den Laien ist es kaum möglich, die Selbstanzeige so zu stellen, dass sie tatsächlich strafbefreiend wirkt. Dafür sind zu viele Fallstricke zu beachten. Auch vorgefertigte Mustererklärungen helfen kaum weiter. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend individuell behandelt werden. Um das Risiko einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung trotz Selbstanzeige zu minimieren, sollten sich Betroffene an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Die Experten wissen, welche Abgaben nötig sind, welche Unterlagen von der Bank benötigt werden und wie man diese auch von dem Kreditinstitut erhält. Im Ausnahmefall können Unterlagen auch nachgereicht und die Steuerschuld zunächst geschätzt werden. Diese Schätzung sollte allerdings schon möglichst genau und auf keinen Fall zu gering sein.

Wenn das Finanzamt den Steuerbescheid korrigiert hat, muss die Steuerschuld innerhalb einer kurzen Frist beglichen werden. Geschieht dies nicht, verfehlt die Selbstanzeige ebenfalls ihre strafbefreiende Wirkung. Das gilt auch, wenn sie nicht rechtzeitig gestellt wird.

Wer mit Hilfe der Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückkehren möchte, sollte dies nach Möglichkeit noch in diesem Jahr machen. Zwar gibt es auch im kommenden Jahr noch die Selbstanzeige, aber die Regeln sollen nach dem Willen der Finanzminister deutlich verschärft werden. Dann müssen voraussichtlich die Steuerhinterziehungen der vergangenen zehn Jahre offengelegt werden und es ist mit deutlich höheren Strafzuschlägen zu rechnen. Die Selbstanzeige wird also schwieriger und auch teurer.

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