15.08.2014 16:47 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Wirtschaft & Finanzen von Rechtsanwältin Gesa Bendfeldt
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Der Widerruf eines Immobiliendarlehens ist generell innerhalb von 14 Tagen möglich. Die Widerrufsfrist beginnt allerdings nur zu laufen, wenn der Darlehensnehmer über sein Widerrufsrecht optisch deutlich und inhaltlich vollständig und richtig belehrt worden ist.
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Rechtsanwältin Gesa Bendfeldt
Königstraße 50
30175 Hannover
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Autor der Pressemeldung "Widerruf von Immobiliendarlehen" ist Rechtsanwältin Gesa Bendfeldt, vertreten durch Gesa Bendfeldt.