15.08.2014 17:20 Uhr in Auto & Motorrad von Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)
Kfz-Zusatzversicherung - Neuer Pauschalvertrag für Bezirke
Kurzfassung: Kfz-Zusatzversicherung - Neuer Pauschalvertrag für BezirkeBezirke können ab sofort die Kfz-Zusatzversicherung für sich und alle Untergliederungen (Ortsgruppen, Stützpunkte) pauschal abschließen. ...
[Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) - 15.08.2014] Kfz-Zusatzversicherung - Neuer Pauschalvertrag für Bezirke
Bezirke können ab sofort die Kfz-Zusatzversicherung für sich und alle Untergliederungen (Ortsgruppen, Stützpunkte) pauschal abschließen. Hier die wichtigsten Infos dazu:
Die Kfz-Zusatzversicherung:
Fahren DLRG-Aktive (z.B. Vorstandsmitglieder, Ausbilder, Referenten, Einsatzkräfte, Wachgänger etc.) mit ihrem privaten Kfz zu DLRG-Veranstaltungen (z.B. Vorstandssitzung, Einsatz, Wachdienst etc.) und es kommt dabei zu einem Unfall, dann springt für den Schadenfall die Kfz-Zusatzversicherung ein und schützt den Aktiven vor einem finanziellen Schaden. Dieser kann entstehen durch Reparaturkosten, eigene Selbstbeteiligungen oder mögliche Vertragsrückstufungen und somit anfallende Mehrbeiträge.
Bisher können/konnten sich die jeweiligen Gliederungen separat für den Abschluss dieser Versicherung entscheiden. Hierbei wird/wurde dann ein Einzelvertrag abgeschlossen. Die Kosten dafür berechnen sich nach dem zu versichernden Personen-/Funktionskreis. Bei einer Ortsgruppe mit acht Vorstandsmitgliedern, einem Ausbilder- und Einsatzteam und diversen Helfern kommen schnell zwischen 400 und 500 Euro für den Beitrag im Jahr zusammen. Bei den bisherigen Einzelmeldungen müssen sich die Gliederungen genau dafür entscheiden, wer alles versichert werden soll. Hierbei sollte niemand vergessen werden. Doch wie schnell passiert es, dass jemand neu im Team ist, eine neue Aufgabe übernimmt und dann nicht sofort nachversichert wird. Dieser Person fehlt dann bei der bisherigen Einzelanmeldung der Versicherungsschutz.
Damit jeder versichert ist, der auch in der Gliederung sein privates Kfz für die DLRG einsetzt, und die Gliederungen bei der komplizierten Einzelmeldung entlastet werden, kann jetzt der Bezirk eine sogenannte Bezirkspauschale abschließen. Der Bezirk versichert somit pauschal alle DLRG-Aktiven, die bei ihm auf Bezirksebene und den Untergliederungen tätig sind. Die Einzelanmeldungen können entfallen.
Die Kosten für diese Pauschale belaufen sich auf derzeit brutto 0,70 Euro pro Mitglied und Jahr. Ein Bezirk mit zehn Ortsgruppen á durchschnittlich 400 Mitgliedern würde somit zum Beispiel einen Jahresbeitrag von 2.800 Euro bezahlen. Bei einer Einzelanmeldung von allen Ortsgruppen und dem Bezirk läge der Jahresgesamtbeitrag bei einem Schnitt von 400 Euro Einzelbeitrag je Gliederung schnell bei 4.400 Euro. Die Bezirkspauschale bringt also auch eine deutliche Beitragsersparnis.
Wie kann die Bezirkspauschale abgeschlossen werden?
Der Bezirk kann die Pauschale nur auf Grundlage aller Mitgliederzahlen im Bezirk abschließen. Einzelne Ortsgruppen können nicht ausgeschlossen werden. Der Bezirk sollte daher mit allen Ortsgruppen Kontakt aufnehmen und die Vorteile der Pauschalabsicherung besprechen. Die Ortsgruppen können dann beispielsweise auf dem Bezirksrat, Bezirkstag oder einer extra OG-Leiter-Runde den Abschluss der Bezirkspauschale beschließen. Der Bezirk schließt im nächsten Schritt mit dem Bundesverband den Pauschalvertrag ab und bekommt den Gesamtbeitrag in Rechnung gestellt. Wie der Bezirk die 0,70 Euro je Mitglied weiterberechnet, muss mit den Ortsgruppen besprochen werden.
Kommt es zum Abschluss einer Bezirkspauschale, werden mit Vertragsbeginn alle vorhandenen Einzelverträge des Bezirks und der Untergliederungen automatisch stillgelegt. Die Abrechnung der Einzelverträge erfolgt immer im Januar. Sollte eine Entscheidung über die Bezirkspauschale z.B. erst im Februar getroffen werden, so würden die Beiträge der Einzelverträge verrechnt bzw. den Gliederungen erstattet. Bei den Beiträgen handelt es sich immer um Jahreseinmalbeiträge. Sollte es also zu einer Entscheidung über den Abschluss im März 2015 noch für das Jahr 2015 kommen, so würden wir dem Bezirk die vollen 0,70 Euro je Mitglied für das Jahr 2015 in Rechnung stellen.
Der Bezirkspauschalvertrag läuft bis 31.12. des jeweiligen Jahres und verlängert sich automatisch um ein Jahr - sofern er nicht bis Jahresende gekündigt wird. Wird ein Bezirkspauschalvertrag gekündigt, werden die früheren Einzelverträge wieder aktiviert.
Schließen innerhalb eines Landesverbandes mehrere Bezirke einen Pauschalvertrag ab, kann sich auch der Abschluss eines Landesverbandspauschalvertrages lohnen. Die Beiträge würden dann noch einmal um 0,10 Euro je Mitglied geringer ausfallen. Derzeit haben die beiden Landesverbände Württemberg und Schleswig-Holstein einen solchen Vertrag abgeschlossen.
Kontakt:
Versicherungsstelle Bundesverband
Telefon 05723 955-414
Bezirke können ab sofort die Kfz-Zusatzversicherung für sich und alle Untergliederungen (Ortsgruppen, Stützpunkte) pauschal abschließen. Hier die wichtigsten Infos dazu:
Die Kfz-Zusatzversicherung:
Fahren DLRG-Aktive (z.B. Vorstandsmitglieder, Ausbilder, Referenten, Einsatzkräfte, Wachgänger etc.) mit ihrem privaten Kfz zu DLRG-Veranstaltungen (z.B. Vorstandssitzung, Einsatz, Wachdienst etc.) und es kommt dabei zu einem Unfall, dann springt für den Schadenfall die Kfz-Zusatzversicherung ein und schützt den Aktiven vor einem finanziellen Schaden. Dieser kann entstehen durch Reparaturkosten, eigene Selbstbeteiligungen oder mögliche Vertragsrückstufungen und somit anfallende Mehrbeiträge.
Bisher können/konnten sich die jeweiligen Gliederungen separat für den Abschluss dieser Versicherung entscheiden. Hierbei wird/wurde dann ein Einzelvertrag abgeschlossen. Die Kosten dafür berechnen sich nach dem zu versichernden Personen-/Funktionskreis. Bei einer Ortsgruppe mit acht Vorstandsmitgliedern, einem Ausbilder- und Einsatzteam und diversen Helfern kommen schnell zwischen 400 und 500 Euro für den Beitrag im Jahr zusammen. Bei den bisherigen Einzelmeldungen müssen sich die Gliederungen genau dafür entscheiden, wer alles versichert werden soll. Hierbei sollte niemand vergessen werden. Doch wie schnell passiert es, dass jemand neu im Team ist, eine neue Aufgabe übernimmt und dann nicht sofort nachversichert wird. Dieser Person fehlt dann bei der bisherigen Einzelanmeldung der Versicherungsschutz.
Damit jeder versichert ist, der auch in der Gliederung sein privates Kfz für die DLRG einsetzt, und die Gliederungen bei der komplizierten Einzelmeldung entlastet werden, kann jetzt der Bezirk eine sogenannte Bezirkspauschale abschließen. Der Bezirk versichert somit pauschal alle DLRG-Aktiven, die bei ihm auf Bezirksebene und den Untergliederungen tätig sind. Die Einzelanmeldungen können entfallen.
Die Kosten für diese Pauschale belaufen sich auf derzeit brutto 0,70 Euro pro Mitglied und Jahr. Ein Bezirk mit zehn Ortsgruppen á durchschnittlich 400 Mitgliedern würde somit zum Beispiel einen Jahresbeitrag von 2.800 Euro bezahlen. Bei einer Einzelanmeldung von allen Ortsgruppen und dem Bezirk läge der Jahresgesamtbeitrag bei einem Schnitt von 400 Euro Einzelbeitrag je Gliederung schnell bei 4.400 Euro. Die Bezirkspauschale bringt also auch eine deutliche Beitragsersparnis.
Wie kann die Bezirkspauschale abgeschlossen werden?
Der Bezirk kann die Pauschale nur auf Grundlage aller Mitgliederzahlen im Bezirk abschließen. Einzelne Ortsgruppen können nicht ausgeschlossen werden. Der Bezirk sollte daher mit allen Ortsgruppen Kontakt aufnehmen und die Vorteile der Pauschalabsicherung besprechen. Die Ortsgruppen können dann beispielsweise auf dem Bezirksrat, Bezirkstag oder einer extra OG-Leiter-Runde den Abschluss der Bezirkspauschale beschließen. Der Bezirk schließt im nächsten Schritt mit dem Bundesverband den Pauschalvertrag ab und bekommt den Gesamtbeitrag in Rechnung gestellt. Wie der Bezirk die 0,70 Euro je Mitglied weiterberechnet, muss mit den Ortsgruppen besprochen werden.
Kommt es zum Abschluss einer Bezirkspauschale, werden mit Vertragsbeginn alle vorhandenen Einzelverträge des Bezirks und der Untergliederungen automatisch stillgelegt. Die Abrechnung der Einzelverträge erfolgt immer im Januar. Sollte eine Entscheidung über die Bezirkspauschale z.B. erst im Februar getroffen werden, so würden die Beiträge der Einzelverträge verrechnt bzw. den Gliederungen erstattet. Bei den Beiträgen handelt es sich immer um Jahreseinmalbeiträge. Sollte es also zu einer Entscheidung über den Abschluss im März 2015 noch für das Jahr 2015 kommen, so würden wir dem Bezirk die vollen 0,70 Euro je Mitglied für das Jahr 2015 in Rechnung stellen.
Der Bezirkspauschalvertrag läuft bis 31.12. des jeweiligen Jahres und verlängert sich automatisch um ein Jahr - sofern er nicht bis Jahresende gekündigt wird. Wird ein Bezirkspauschalvertrag gekündigt, werden die früheren Einzelverträge wieder aktiviert.
Schließen innerhalb eines Landesverbandes mehrere Bezirke einen Pauschalvertrag ab, kann sich auch der Abschluss eines Landesverbandspauschalvertrages lohnen. Die Beiträge würden dann noch einmal um 0,10 Euro je Mitglied geringer ausfallen. Derzeit haben die beiden Landesverbände Württemberg und Schleswig-Holstein einen solchen Vertrag abgeschlossen.
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Telefon 05723 955-414
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