18.08.2014 11:48 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
MPC Santa P-Schiffe: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
MPC Santa P-Schiffe: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnetKurzfassung: Das Amtsgericht Niebüll hat über die Gesellschaft des MPC Flottenfonds MPC Santa P-Schiffe das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 5 IN 91/14). Anlegern drohen Verluste.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 18.08.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten beim Dachfonds MPC Santa P-Schiffe sind nicht neu. Über zwei der sechs Schiffe, in die der Dachfonds investiert, wurde bereits vor einiger Zeit das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen waren die MS Santa Patricia und MS Santa Priscilla. Nun steht nach einem Bericht von Fonds professionell online der ganze Dachfonds vor dem Aus. Für die Anleger könnte die Insolvenz den Totalverlust ihrer Einlage bedeuten.
Um den finanziellen Schaden abzuwenden oder wenigstens zu minimieren, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Grundsätzlich muss eine Kapitalanlage zum Anleger passen. Das bedeutet, dass risikoreiche Investitionen nicht für sicherheitsorientiere Anleger geeignet sind. Obwohl Schiffsfonds einigen Risiken ausgesetzt sind, wurden sie erfahrungsgemäß dennoch immer wieder als sehr sichere Kapitalanlage empfohlen. Die Risiken, die von meistens langen Laufzeiten über erschwerte Handelbarkeit der Anteile bis zum Totalverlust reichen, wurden dann schlichtweg verschwiegen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger allerdings umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen.
Darüber hinaus hätten die Banken auch die Provisionen, die sie für die Anlagevermittlung erhalten haben, offen legen müssen. Nach Rechtsprechung des BGH können diese so genannten Kick-Back-Zahlungen einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Denn bei Kenntnis der Provisionen hätte der Kunde die Fondanateile möglicherweise erst gar nicht gezeichnet.
Sowohl die unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Rückvergütungen kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Da beim MPC Flottenfonds Santa P-Schiffe schon Verjährung drohen könnte, sollten betroffene Anleger nicht mehr lange warten, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
http://www.grprainer.com/MPC-Schiffsfonds.html
Um den finanziellen Schaden abzuwenden oder wenigstens zu minimieren, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Grundsätzlich muss eine Kapitalanlage zum Anleger passen. Das bedeutet, dass risikoreiche Investitionen nicht für sicherheitsorientiere Anleger geeignet sind. Obwohl Schiffsfonds einigen Risiken ausgesetzt sind, wurden sie erfahrungsgemäß dennoch immer wieder als sehr sichere Kapitalanlage empfohlen. Die Risiken, die von meistens langen Laufzeiten über erschwerte Handelbarkeit der Anteile bis zum Totalverlust reichen, wurden dann schlichtweg verschwiegen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger allerdings umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen.
Darüber hinaus hätten die Banken auch die Provisionen, die sie für die Anlagevermittlung erhalten haben, offen legen müssen. Nach Rechtsprechung des BGH können diese so genannten Kick-Back-Zahlungen einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Denn bei Kenntnis der Provisionen hätte der Kunde die Fondanateile möglicherweise erst gar nicht gezeichnet.
Sowohl die unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Rückvergütungen kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Da beim MPC Flottenfonds Santa P-Schiffe schon Verjährung drohen könnte, sollten betroffene Anleger nicht mehr lange warten, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
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Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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