18.08.2014 11:52 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Wettbewerbsrecht: Schutz vor unlauterem Wettbewerb und Kartellen
Wettbewerbsrecht: Schutz vor unlauterem Wettbewerb und KartellenKurzfassung: Der faire Wettbewerb dient dem Allgemeinwohl. Das Wettbewerbsrecht sorgt dafür, dass sich die Beteiligten im Rahmen der Vorschriften und Gesetze bewegen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 18.08.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Verbraucher profitieren von einem fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander. Nur wenn sich die Beteiligten an die Spielregeln halten, kann dieser Wettbewerb aber auch stattfinden und zum Beispiel Preisabsprachen verhindert werden. Das Wettbewerbsrecht umfasst daher zwei große Bereiche: Es soll die Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb schützen und die Bildung von Kartellen verhindern. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Wesentlichen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Mit Hilfe dieser Gesetze soll ein freier Wettbewerb möglich sein, der letztlich dem Allgemeinwohl dient.
In der Praxis hält sich jedoch nicht jeder Marktteilnehmer an die Regeln und Vorschriften und versucht sich durch unlautere Methoden einen Vorteil zu verschaffen. Bei solchen Verstößen können die Mitbewerber sich mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen oder natürlich auch gerichtlich zur Wehr setzen.
Dabei ist zu beachten, dass es auch immer wieder unbewusst zu Wettbewerbsverstößen kommen kann. Die rechtlichen Folgen sind jedoch die gleichen und können für den Betroffenen teuer werden. Neben Abmahnungen und Unterlassungserklärungen können auch Schadensersatzklagen auf ihn zukommen. In solchen Fällen sollte umgehend ein im Wettbewerbsrecht kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Er kann den Sachverhalt prüfen und feststellen, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt. Und eine Unterlassungserklärung sollte nicht im vorauseilenden Gehorsam unterschrieben werden. Die Folgen können gravierend sein.
Natürlich sollte ebenso anwaltlicher Rat eingeholt werden, wenn ein Wettbewerber gegen die Vorschriften verstößt. Der Rechtsbeistand sorgt dafür, dass der Wettbewerbsverstoß zeitnah wieder beseitigt wird und dem Unternehmen kein bleibender Schaden entsteht. Dabei können die Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Da sich das nationale und internationale Wettbewerbsrecht unterscheiden können, müssen ggfs. auch die Bestimmungen anderer Staaten beachtet werden. Auch die Wahl des Gerichtsstands kann bei einer rechtlichen Auseinandersetzung wichtig sein.
http://www.grprainer.com/Wettbewerbsrecht.html
In der Praxis hält sich jedoch nicht jeder Marktteilnehmer an die Regeln und Vorschriften und versucht sich durch unlautere Methoden einen Vorteil zu verschaffen. Bei solchen Verstößen können die Mitbewerber sich mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen oder natürlich auch gerichtlich zur Wehr setzen.
Dabei ist zu beachten, dass es auch immer wieder unbewusst zu Wettbewerbsverstößen kommen kann. Die rechtlichen Folgen sind jedoch die gleichen und können für den Betroffenen teuer werden. Neben Abmahnungen und Unterlassungserklärungen können auch Schadensersatzklagen auf ihn zukommen. In solchen Fällen sollte umgehend ein im Wettbewerbsrecht kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Er kann den Sachverhalt prüfen und feststellen, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt. Und eine Unterlassungserklärung sollte nicht im vorauseilenden Gehorsam unterschrieben werden. Die Folgen können gravierend sein.
Natürlich sollte ebenso anwaltlicher Rat eingeholt werden, wenn ein Wettbewerber gegen die Vorschriften verstößt. Der Rechtsbeistand sorgt dafür, dass der Wettbewerbsverstoß zeitnah wieder beseitigt wird und dem Unternehmen kein bleibender Schaden entsteht. Dabei können die Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchgesetzt werden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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