Risiko raus! Vorsicht beim Überholen von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen Die Traktorsaison bringt zusätzliche Gefahren im Straßenverkehr
- Pressemitteilung der Firma Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV, 19.04.2011
Pressemitteilung vom: 19.04.2011 von der Firma Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV aus Berlin-Mitte
Kurzfassung: Der Winter ist vorbei, die Landwirte fahren wieder auf die Felder. Hinter den langsamen und ausladenden Nutzfahrzeugen bilden sich Kolonnen auf den Straßen, die Geduld wird strapaziert. Besonders beim Überholen solcher Fahrzeuge lauern Gefahren, ...
[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV - 19.04.2011] Risiko raus! Vorsicht beim Überholen von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen Die Traktorsaison bringt zusätzliche Gefahren im Straßenverkehr
Der Winter ist vorbei, die Landwirte fahren wieder auf die Felder. Hinter den langsamen und ausladenden Nutzfahrzeugen bilden sich Kolonnen auf den Straßen, die Geduld wird strapaziert. Besonders beim Überholen solcher Fahrzeuge lauern Gefahren, die sich Auto- und Motorradfahrer stets vergegenwärtigen müssen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Präventionskampagne "Risiko raus!" hin. Deshalb:
- Blinkende und abbiegende Traktoren nicht überholen. Die am Heck installierten Arbeitsgeräte können weit in die Fahrbahn ausscheren. Ein Pflug kann beispielsweise über drei Meter lang sein, von hinten aber viel kürzer erscheinen - erst beim Abbiegen wird die wahre Länge deutlich, weil er dann quer zur Fahrbahn steht. "Um mit einem Anhänger die Kurve zu kriegen, muss der Fahrer unter Umständen sogar auf die andere Fahrbahn ausweichen und erstmal nach links ausscheren, wenn er nach rechts blinkt", sagt Arnd Spahn, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV). Selbst wenn der Überholvorgang schon fast abgeschlossen sei, könne so noch ein schwerer Unfall passieren. Deshalb abwarten, bis die Fahrbahn frei ist.
- Die Länge von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern ist schwer zu beurteilen. Das kann auch auf geraden Strecken bei einem normalen Überholvorgang verhängnisvoll sein. Eine Fehleinschätzung - und das Überholen beansprucht eine deutlich längere Zeit, als man sich ausrechnet. Häufig ist der Gegenverkehr auch noch schwer zu sehen, weil Traktoren und Anhänger breiter sind als normale PKW.
- Durch Aufbauten oder die Ladung auf einem Anhänger kann die Sicht nach hinten für den Schlepperfahrer behindert sein. Gerade bei zweispurigen Landstraßen oder einem Spurwechsel des Traktors kann der Überholende so übersehen werden.
Arnd Spahn von der LSV fasst zusammen: "Lieber in Geduld üben, als kopflos drauflos fahren. Nur wer ganz sicher ist, wie lang das Nutzfahrzeug ist oder wie weit die angehängte Maschine beim Abbiegen ausschert, sollte das Überholen in Betracht ziehen."
Hintergrund "Risiko raus!"
In der Präventionskampagne "Risiko raus!" arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Landwirtschaftliche Sozialversicherung, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesländer sowie weitere Partner zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, das Unfallrisiko beim Fahren und Transportieren zu verringern. Weitere Informationen unter www.risiko-raus.de.
Der Winter ist vorbei, die Landwirte fahren wieder auf die Felder. Hinter den langsamen und ausladenden Nutzfahrzeugen bilden sich Kolonnen auf den Straßen, die Geduld wird strapaziert. Besonders beim Überholen solcher Fahrzeuge lauern Gefahren, die sich Auto- und Motorradfahrer stets vergegenwärtigen müssen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Präventionskampagne "Risiko raus!" hin. Deshalb:
- Blinkende und abbiegende Traktoren nicht überholen. Die am Heck installierten Arbeitsgeräte können weit in die Fahrbahn ausscheren. Ein Pflug kann beispielsweise über drei Meter lang sein, von hinten aber viel kürzer erscheinen - erst beim Abbiegen wird die wahre Länge deutlich, weil er dann quer zur Fahrbahn steht. "Um mit einem Anhänger die Kurve zu kriegen, muss der Fahrer unter Umständen sogar auf die andere Fahrbahn ausweichen und erstmal nach links ausscheren, wenn er nach rechts blinkt", sagt Arnd Spahn, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV). Selbst wenn der Überholvorgang schon fast abgeschlossen sei, könne so noch ein schwerer Unfall passieren. Deshalb abwarten, bis die Fahrbahn frei ist.
- Die Länge von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern ist schwer zu beurteilen. Das kann auch auf geraden Strecken bei einem normalen Überholvorgang verhängnisvoll sein. Eine Fehleinschätzung - und das Überholen beansprucht eine deutlich längere Zeit, als man sich ausrechnet. Häufig ist der Gegenverkehr auch noch schwer zu sehen, weil Traktoren und Anhänger breiter sind als normale PKW.
- Durch Aufbauten oder die Ladung auf einem Anhänger kann die Sicht nach hinten für den Schlepperfahrer behindert sein. Gerade bei zweispurigen Landstraßen oder einem Spurwechsel des Traktors kann der Überholende so übersehen werden.
Arnd Spahn von der LSV fasst zusammen: "Lieber in Geduld üben, als kopflos drauflos fahren. Nur wer ganz sicher ist, wie lang das Nutzfahrzeug ist oder wie weit die angehängte Maschine beim Abbiegen ausschert, sollte das Überholen in Betracht ziehen."
Hintergrund "Risiko raus!"
In der Präventionskampagne "Risiko raus!" arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Landwirtschaftliche Sozialversicherung, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesländer sowie weitere Partner zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, das Unfallrisiko beim Fahren und Transportieren zu verringern. Weitere Informationen unter www.risiko-raus.de.
Über Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV:
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Firmenkontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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