19.08.2014 10:26 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Steuerhinterziehung: Vorsicht bei Schwarzgeld im Nachlass
Steuerhinterziehung: Vorsicht bei Schwarzgeld im NachlassKurzfassung: Bei einer Erbschaft besteht die Gefahr, sich der Steuerhinterziehung schuldig zu machen. Besonders dann, wenn sich Schwarzgeld im Nachlass befinden könnte.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 19.08.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch ohne es zu wissen, kann man sich der Steuerhinterziehung schuldig machen. Das kann besonders bei Erbschaften passieren, wenn sich unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass befinden sollte. Sollte das der Fall sein, muss dies unverzüglich dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Bei Unterlassung drohen Strafen wegen Steuerhinterziehung.
Daher sollte bei einer Erbschaft immer geprüft werden, ob der Erblasser möglicherweise unversteuertes Geld vererbt hat. Bei mehreren Erben oder Erbgemeinschaften kann dies schnell zu Meinungsverschiedenheiten führen. Doch allen Beteiligten sollte klar sein: In einem solchen Fall hat sich nicht nur der Erblasser der Steuerhinterziehung schuldig gemacht, sondern auch jeder Erbe, der dem Finanzamt das Schwarzgeld verschwiegen hat.
Haben Erben es versäumt, das Finanzamt rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, besteht auch die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige, um die Angelegenheit wieder ins Lot zu bringen. Bei mehreren Erben sollte darüber Einigkeit herrschen. Denn durch eine Selbstanzeige werden auch die Steuerhinterziehungen der anderen aufgedeckt, die dann nicht mehr die Möglichkeit zur Selbstanzeige haben.
Auch für Erben gilt, dass die Selbstanzeige rechtzeitig und vollständig sein muss. Dazu müssen alle relevanten Unterlagen der vergangenen fünf Jahre offen gelegt werden. Ein durchaus komplexes Unterfangen, bei dem leicht Fehler passieren können, die dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirkt. Daher sollten immer im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden, die dafür sorgen, dass sie Selbstanzeige die nötigen Erfordernisse erfüllt. Da jeder Fall anders liegt, helfen auch vorgefertigte Musterformulare nicht weiter und erhöhen das Risiko, dass die Selbstanzeige fehlschlägt.
Ratsam ist es, die Selbstanzeige noch in diesem Jahr zu stellen. Denn ab 2015 gelten wesentlich schärfere Bedingungen. Dann müssen die Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch gelegt werden, was die Vollständigkeit einer Selbstanzeige deutlich erschwert. Zudem sollen auch die Strafzuschläge deutlich steigen.
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
Daher sollte bei einer Erbschaft immer geprüft werden, ob der Erblasser möglicherweise unversteuertes Geld vererbt hat. Bei mehreren Erben oder Erbgemeinschaften kann dies schnell zu Meinungsverschiedenheiten führen. Doch allen Beteiligten sollte klar sein: In einem solchen Fall hat sich nicht nur der Erblasser der Steuerhinterziehung schuldig gemacht, sondern auch jeder Erbe, der dem Finanzamt das Schwarzgeld verschwiegen hat.
Haben Erben es versäumt, das Finanzamt rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, besteht auch die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige, um die Angelegenheit wieder ins Lot zu bringen. Bei mehreren Erben sollte darüber Einigkeit herrschen. Denn durch eine Selbstanzeige werden auch die Steuerhinterziehungen der anderen aufgedeckt, die dann nicht mehr die Möglichkeit zur Selbstanzeige haben.
Auch für Erben gilt, dass die Selbstanzeige rechtzeitig und vollständig sein muss. Dazu müssen alle relevanten Unterlagen der vergangenen fünf Jahre offen gelegt werden. Ein durchaus komplexes Unterfangen, bei dem leicht Fehler passieren können, die dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirkt. Daher sollten immer im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden, die dafür sorgen, dass sie Selbstanzeige die nötigen Erfordernisse erfüllt. Da jeder Fall anders liegt, helfen auch vorgefertigte Musterformulare nicht weiter und erhöhen das Risiko, dass die Selbstanzeige fehlschlägt.
Ratsam ist es, die Selbstanzeige noch in diesem Jahr zu stellen. Denn ab 2015 gelten wesentlich schärfere Bedingungen. Dann müssen die Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch gelegt werden, was die Vollständigkeit einer Selbstanzeige deutlich erschwert. Zudem sollen auch die Strafzuschläge deutlich steigen.
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/111644GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Steuerhinterziehung: Vorsicht bei Schwarzgeld im Nachlass" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Steuerhinterziehung: Vorsicht bei Schwarzgeld im Nachlass" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.