20.08.2014 11:45 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesregierung
Keine Warteschleife vor der Ausbildung!
Kurzfassung: Keine Warteschleife vor der Ausbildung!Der Gesetzentwurf zu einer 25. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen. Hierzu erklärt Staatsminist ...
[Bundesregierung - 20.08.2014] Keine Warteschleife vor der Ausbildung!
Der Gesetzentwurf zu einer 25. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen. Hierzu erklärt Staatsministerin Aydan Özoguz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge für Studierende und Schülerinnen und Schüler anzuheben. Das sind wichtige und gute Neuigkeiten für junge Menschen, deren Elternhaus ihnen die Ausbildung nicht selbstverständlich finanzieren kann. Die Chancengerechtigkeit in unserem Bildungssystem wird damit einen wichtigen Schritt vorangebracht.
Besonders freue ich mich, dass wir jetzt auch wichtige Verbesserungen für ausländische Schülerinnen bzw. Schüler, Studierende und Auszubildende aus Drittstaaten erreicht haben. Künftig brauchen junge Menschen nicht mehr vier Jahre abzuwarten, bis sie ihre Ausbildung oder ihr Studium mit einer entsprechenden Förderung aufnehmen und durch-führen können. Künftig ist eine Ausbildungsförderung (nach dem BAföG oder dem SGB III) nach 15 Monaten möglich.
Bisher werden besonders junge Ausländerinnen und Ausländer mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung für vier Jahre von der Ausbildungsförderung ausgeschlossen. Aber motivierte junge Menschen schaffen es häufig schnell, deutsch zu lernen, einen Schulabschluss zu machen und eine Ausbildung aufzunehmen. Auch wenn leider selten darüber gesprochen wird. Bisher galt: Entweder abwarten, bis vier Jahre Aufenthalt rum sind und solange Sozialleistungen beziehen oder aber als Unqualifizierter im Niedriglohnsektor arbeiten gehen.
Weder dürfen wir fähige junge Menschen in die Warteschleife schicken noch dürfen wir sie unterhalb ihrer Potentiale in einen schrumpfenden Arbeitsmarkt drängen. Für ein selbstbestimmtes Leben braucht man in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden denjenigen, die sich besonders für ihre Abschlüsse angestrengt haben und die erfolgreich waren, keine Steine mehr in den Weg gelegt.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 272-0
Telefax: 030 18 10 272-0
Mail: internetpost@bundesregierung.de
URL: http://www.bundesregierung.de/
Der Gesetzentwurf zu einer 25. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen. Hierzu erklärt Staatsministerin Aydan Özoguz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge für Studierende und Schülerinnen und Schüler anzuheben. Das sind wichtige und gute Neuigkeiten für junge Menschen, deren Elternhaus ihnen die Ausbildung nicht selbstverständlich finanzieren kann. Die Chancengerechtigkeit in unserem Bildungssystem wird damit einen wichtigen Schritt vorangebracht.
Besonders freue ich mich, dass wir jetzt auch wichtige Verbesserungen für ausländische Schülerinnen bzw. Schüler, Studierende und Auszubildende aus Drittstaaten erreicht haben. Künftig brauchen junge Menschen nicht mehr vier Jahre abzuwarten, bis sie ihre Ausbildung oder ihr Studium mit einer entsprechenden Förderung aufnehmen und durch-führen können. Künftig ist eine Ausbildungsförderung (nach dem BAföG oder dem SGB III) nach 15 Monaten möglich.
Bisher werden besonders junge Ausländerinnen und Ausländer mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung für vier Jahre von der Ausbildungsförderung ausgeschlossen. Aber motivierte junge Menschen schaffen es häufig schnell, deutsch zu lernen, einen Schulabschluss zu machen und eine Ausbildung aufzunehmen. Auch wenn leider selten darüber gesprochen wird. Bisher galt: Entweder abwarten, bis vier Jahre Aufenthalt rum sind und solange Sozialleistungen beziehen oder aber als Unqualifizierter im Niedriglohnsektor arbeiten gehen.
Weder dürfen wir fähige junge Menschen in die Warteschleife schicken noch dürfen wir sie unterhalb ihrer Potentiale in einen schrumpfenden Arbeitsmarkt drängen. Für ein selbstbestimmtes Leben braucht man in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden denjenigen, die sich besonders für ihre Abschlüsse angestrengt haben und die erfolgreich waren, keine Steine mehr in den Weg gelegt.
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