Immobilienrecht: Sicheres Fundament für das Eigenheim

Immobilienrecht: Sicheres Fundament für das Eigenheim
Kurzfassung: Der Erwerb oder Bau einer Immobilie ist für viele Menschen eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Besonders die Finanzierung muss sorgfältig geplant werden, damit es kein böses Erwachen gibt.
Immobilienrecht: Sicheres Fundament für das Eigenheim GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 22.08.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die eigenen vier Wände stehen bei vielen Menschen und Familien ganz weit oben auf der Wunschliste. Allerdings ist die Realisierung auch häufig mit einem finanziellen Wagnis verbunden - ganz gleich ob eine Bestandsimmobilie gekauft oder neu gebaut wird. Umso wichtiger ist, dass die finanzielle Planung stimmt und nicht durch unvorhergesehene Ereignisse über den Haufen geworfen wird und am Ende das Traumhaus zum Alptraum wird.

Daher sollte die Immobilienfinanzierung gründlich durchdacht sein und auch Eventualitäten wie Bauverzögerungen einbeziehen. Beim Abschluss der Kreditverträge mit den Banken oder Sparkassen müssen viele Dinge beachtet werden: Zinssatz, Laufzeit, Anschlussfinanzierung etc. Das kann viele Bauherrn überfordern. Daher ist es sinnvoll, von Anfang an im Immobilien- und Baurecht versierte Rechtsanwälte in die Planungen einzubeziehen. Sie können nicht nur dafür sorgen, dass die Finanzierung auf einem festen Fundament steht, sondern auch bei eventuellen Streitigkeiten auf der Baustelle mit Baufirmen, Zulieferern oder Handwerkern, helfen, Zeit, Nerven und letztlich auch Geld zu sparen. Möglicherweise treten auch Sach-oder Baumängel auf. Auch dann gilt es, die eigenen Rechte durchzusetzen. Selbst wenn es einen Gewährleistungsausschluss gibt, können bei arglistig verschwiegenen Baumängeln Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Darüber hinaus gilt es weitere Rechtsgebiete wie beispielsweise das Maklerrecht, Grundstücksrecht oder Wohneigentumsrecht zu beachten. Auch im Falle einer Erbschaft oder Schenkung dürfen rechtliche Bestimmungen nicht außer Acht gelassen werden.

Wer bereits einen Darlehensvertrag zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen hat aber von der aktuellen Niedrigzinsphase profitieren möchte, kann prüfen lassen, ob er seinen Kredit widerrufen kann. Dies ist in der Regel dann möglich, wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß war. Dann kann das Darlehen auch nach Jahren noch widerrufen werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht fällig.

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