Wegweiser Finanzberatung veröffentlicht

Kurzfassung: Wegweiser Finanzberatung veröffentlichtZur Klärung von Finanzfragen kann man in Deutschland eine Vielfalt von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Um sich als Verbraucherin und Verbraucher einen ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 22.08.2014] Wegweiser Finanzberatung veröffentlicht

Zur Klärung von Finanzfragen kann man in Deutschland eine Vielfalt von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Um sich als Verbraucherin und Verbraucher einen Überblick verschaffen zu können, hat das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz den "Wegweiser-Finanzberatung" als Broschüre sowie als Internetinformation erstellt.
Vor Erwerb von Finanzprodukten ist es unerlässlich, die eigenen Bedürfnisse zu erkennen und zu den Angeboten in Beziehung zu setzen. Dazu müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf professionellen Rat zurückgreifen. Die Webseite www.wegweiser-finanzberatung.de gibt hilfreiche Informationen zum Ablauf einer Finanzberatung und zeigt auf, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher vor und während eines Gesprächs mit einem Berater / einer Beraterin achten sollten, wie sie die Qualität der Beratung besser einschätzen können und worin sich die verschiedenen Beratertypen vor allem auch in dem Grad ihrer Unabhängigkeit unterscheiden.
"Der Wegweiser Finanzberatung ist eine tolle Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten zu informieren. Das lohnt sich, weil Finanzentscheidungen oft eine große Tragweite haben. Der Wegweiser gibt Hinweise, welche Beratung die richtige ist. Damit werden die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Beratungsmodelle transparenter. Das ist auch für eher unbekannte Beratungsangebote, wie die Honorarberatung von Vorteil", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrich Kelber.
Am 1. August 2014 ist das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber regelt dadurch eine weitere Form der Beratung für den Anlagebereich. Das vielfältige Angebot an Finanzberatung ist der Anlass für die Erstellung dieses Wegweisers. Für den Inhalt verantwortlich ist das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff). Das iff ist ein gemeinnütziger Verein, der seit über 25 Jahren im Bereich der Finanzdienstleistungen forscht. Die Verbraucherinteressen stehen im Mittelpunkt der Arbeit des iff und sind maßgeblich für den "Wegweiser-Finanzberatung".

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Bundesministerium der Justiz (BMJ) Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist in erster Linie Gesetzgebungs- und Beratungsministerium. Es erarbeitet Gesetz- und Verordnungsentwürfe im Bereich seiner Federführung, also im Wesentlichen für das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und die Prozessrechte.Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen". Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
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