Wölbern-Fonds Holland 55 im vorläufigen Insolvenzverfahren

Wölbern-Fonds Holland 55 im vorläufigen Insolvenzverfahren
Kurzfassung: Anfang Juni wurde am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über den Wölbern-Fonds Holland 55 eröffnet. Inzwischen haben auch die Fonds Holland 56 und Holland 54 Insolvenz angemeldet.
Wölbern-Fonds Holland 55 im vorläufigen Insolvenzverfahren GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 26.08.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Insolvenzantrag für den geschlossenen Immobilienfonds Holland 55 von Wölbern Invest bahnte sich über einen längeren Zeitraum an. Denn als der auf zehn Jahre befristete Mietvertrag im November 2011 ausgelaufen war, stand das Gebäude über einen längeren Zeitraum leer. Zusätzlich belastete eine hohe Darlehensschuld den Fonds, so dass letztlich der Insolvenzantrag gestellt werden musste.

Immerhin müssen die Anleger nach Aussagen der Fonds-Geschäftsführung zunächst nicht mit der Rückforderung von Ausschüttungen rechnen und es werde auch versucht, mit der finanzierenden Bank ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Ob dies gelingt, ist ungewiss. Selbst wenn die Insolvenz noch abgewendet werden sollte, drohen den Anlegern dennoch aller Voraussicht nach hohe finanzielle Verluste. In der Zwischenzeit wurden auch Insolvenzanträge für die Wölbern-Fonds Holland 54 und Holland 56 gestellt.

Die betroffenen Anleger haben allerdings auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Geschlossene Immobilienfonds sind keineswegs so sichere Kapitalanlagen wie häufig postuliert. Der Immobilienmarkt ist anfällig und bei sinkenden Preisen können auch oft die prognostizierten Mieteinnahmen nicht erreicht werden oder es droht sogar wie beim Wölbern Holland 55 der Leerstand. Das kann den Immobilienfonds schnell in eine finanzielle Schieflage bringen, die dann eventuell auch nicht mehr zu beheben ist. Für die Anleger kann das schließlich den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten. Allerdings hätten sie über diese Risiken im Zuge einer anleger- und objektgerechten auch umfassend aufgeklärt werden müssen.

Darüber hinaus kommt auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung in Betracht. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Irreführende Angaben können dazu führen, dass sich der Anleger ein falsches Bild von der Kapitalanlage macht.

Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Da schon bald Verjährung der Ansprüche eintreten könnte, sollten die Anleger damit nicht mehr lange warten.

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