ADAC Tipps fürs den ersten Autokauf

Kurzfassung: ADAC Tipps fürs den ersten AutokaufDas erste Auto ist für viele Fahranfänger aus Kostengründen kein Fahrzeug auf dem neuesten Stand der Technik. An der Sicherheit sollte aber nicht gespart werden. ...
[Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) - 26.08.2014] ADAC Tipps fürs den ersten Autokauf

Das erste Auto ist für viele Fahranfänger aus Kostengründen kein Fahrzeug auf dem neuesten Stand der Technik. An der Sicherheit sollte aber nicht gespart werden. Der ADAC hat einige Tipps für den ersten Kauf eines Gebrauchten zusammengestellt:
- Heutzutage sollte niemand mehr - vor allem kein Fahranfänger - ein Auto ohne Airbags, ABS und ESP kaufen. Diese Systeme sind seit ca. zehn Jahren serienmäßiger Standard. Weitere Fahrerassistenzsysteme, wie eine Spurverlasswarnung und ein Kollisionswarner, sind sinnvolle Hilfen. Es gibt sie seit einigen Jahren auf Wunsch in Neufahrzeugen. Inzwischen sind sie aber auch schon auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu finden.
- Wird der Gebrauchte direkt vom Händler gekauft, darauf achten, dass eine einjährige Gebrauchtwagengarantie gewährt wird.
- Beim Pkw-Kauf über Privatpersonen sollte ein standardisierter Vertragsvordruck verwendet werden. Der ADAC bietet unter http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/ einen solchen Kaufvertrag kostenlos zum Download an.
- Bei Probefahrt und Kauf sollte, wenn möglich, ein Fachmann dabei sein. Dass das Wunschauto einen neuen TÜV hat, reicht nicht als Garantie für unbeschwerten Fahrspaß aus. Ein professioneller Gebrauchtwagencheck ist ebenfalls eine Möglichkeit, versteckte Mängel zu enttarnen und den tatsächlichen Wert des Autos ermitteln zu lassen.
- In einer Probefahrt-Vereinbarung sollte festgehalten werden, dass im Rahmen einer Vollkaskoversicherung die Höhe der Selbstbeteiligung geregelt ist. Wer ohne diese Vereinbarung losfährt, riskiert im Schadenfall eine Selbstbeteiligung von bis zu 750 Euro.
- Probefahrt beim Händler nie ohne die zum roten Versicherungskennzeichen passenden Unterlagen ("rotes Heft") antreten. In den Unterlagen muss das Fahrzeug und der Zeitpunkt der Probefahrt eingetragen werden. Damit ist das Auto für die Probefahrt "zugelassen".
- Probefahrt stets im Stadt-, Überland- und Autobahnverkehr machen.
Weitere Informationen zum Neu- und Gebrauchtwagenkauf gibt es auf www.adac.de.

Weitere Informationen
Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC)
Der ADAC ist mit derzeit über 18 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter der Autofahrer für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Er engagiert sich besonders auf den Gebieten Straßenverkehr, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung.
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