27.08.2014 10:48 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Lizenzvertrag: Nutzungsrechte vergeben und erwerben
Lizenzvertrag: Nutzungsrechte vergeben und erwerbenKurzfassung: Durch die Vergabe von Lizenzen kann ein Rechteinhaber die Nutzung der Rechte an andere weitergeben. Wer diese Rechte ohne die entsprechende Lizenz zu besitzen, drohen Schadensersatzklagen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 27.08.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit der Erteilung einer Lizenz wird die Erlaubnis gegeben, bestimmte Dinge zu tun oder zu nutzen, die sonst verboten werden. Lizenzverträge spielen inzwischen im täglichen Leben eine große Rolle, beispielsweise bei der Nutzung einer Software für den Computer. Für Industrie und Handel spielen der Schutz des Eigentums und die Vergabe von Lizenzen durch entsprechende Lizenzverträge eine große Rolle. Durch die Vergabe der Lizenzverträge werden Dritten entsprechende Nutzungsrechte, in der Regel gegen die Bezahlung einer Lizenzgebühr, eingeräumt. Die Lizenznehmer dürfen dadurch Produkte, Marken, Patente oder auch nur Rechte, z.B. die Übertragung von Fußballspielen, nutzen.
Geregelt werden diese Nutzungsrechte und die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Lizenzvertrag. Dieses kann auch zeitlich, räumlich oder inhaltlich begrenzt erteilt werden. Unterschieden wird zwischen einfachen und ausschließlichen Lizenzen. Bei der einfachen Lizenz erwirbt der Lizenznehmer in der Regel ein Nutzungsrecht. Der Lizenzgeber darf das Produkt, die Marke, etc. weiter verwerten und auch anderen Marktteilnehmern entsprechende Lizenzen einräumen. Beim ausschließlichen Lizenzrecht erhält der Lizenznehmer die Rechte quasi exklusiv und der Lizenzgeber darf sie nicht weiter vermarkten. Der Lizenznehmer kann hingegen noch weitere Unterlizenzen vergeben.
Lizenzverträge bedürfen keiner bestimmten Form und können frei gestaltet werden. Kernpunkt ist, dass der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gegen die Zahlung eines Entgeltes Nutzungsrechte einräumt. Oft werden die Lizenzen auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in den Vertrag einbezogen. Häufig werden Lizenzverträge auch im Verlags-oder Musikgeschäft geschlossen.
Da die Lizenzverträge sehr individuell sein und ganz verschiedene Bereiche betreffen können, sollte bei der Gestaltung der Verträge ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Dieser kann für klare Definitionen und Bedingungen sorgen, um spätere Rechtstreitigkeiten beispielsweise zum Umfang einer Lizenz überflüssig zu machen.
http://www.grprainer.com/Lizenzvertrag.html
Geregelt werden diese Nutzungsrechte und die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Lizenzvertrag. Dieses kann auch zeitlich, räumlich oder inhaltlich begrenzt erteilt werden. Unterschieden wird zwischen einfachen und ausschließlichen Lizenzen. Bei der einfachen Lizenz erwirbt der Lizenznehmer in der Regel ein Nutzungsrecht. Der Lizenzgeber darf das Produkt, die Marke, etc. weiter verwerten und auch anderen Marktteilnehmern entsprechende Lizenzen einräumen. Beim ausschließlichen Lizenzrecht erhält der Lizenznehmer die Rechte quasi exklusiv und der Lizenzgeber darf sie nicht weiter vermarkten. Der Lizenznehmer kann hingegen noch weitere Unterlizenzen vergeben.
Lizenzverträge bedürfen keiner bestimmten Form und können frei gestaltet werden. Kernpunkt ist, dass der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gegen die Zahlung eines Entgeltes Nutzungsrechte einräumt. Oft werden die Lizenzen auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in den Vertrag einbezogen. Häufig werden Lizenzverträge auch im Verlags-oder Musikgeschäft geschlossen.
Da die Lizenzverträge sehr individuell sein und ganz verschiedene Bereiche betreffen können, sollte bei der Gestaltung der Verträge ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Dieser kann für klare Definitionen und Bedingungen sorgen, um spätere Rechtstreitigkeiten beispielsweise zum Umfang einer Lizenz überflüssig zu machen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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