28.08.2014 14:15 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
'Viele Detailregelungen zum Greening kommen zu spät'
Kurzfassung: "Viele Detailregelungen zum Greening kommen zu spät"DBV zur Direktzahlungen-VerordnungDer Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass viele Detailregelungen zur Umsetzung des Greening ab 2015, etwa ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 28.08.2014] "Viele Detailregelungen zum Greening kommen zu spät"
DBV zur Direktzahlungen-Verordnung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass viele Detailregelungen zur Umsetzung des Greening ab 2015, etwa bei den Randstreifen und den Leguminosen für ökologische Vorrangflächen, zu spät kommen und die Landwirte bei der jetzt anstehenden Herbstaussaat nicht mehr reagieren können. Der DBV appelliert an Bund und Länder, die Regelungen zur nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik so zügig wie möglich zu beschließen, damit die Landwirte Klarheit über die Vorgaben haben. Grundsätzlich unterstütze der DBV den Ansatz des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die verschiedenen Umsetzungsoptionen im Rahmen des EU-rechtlich Möglichen pragmatisch auszugestalten.
Besonders wichtig ist es für den DBV gerade mit Blick auf das Einführungsjahr 2015, dass die Option der Erfüllung der ökologischen Vorrangflächen über Zwischenfrüchte flexibel und praktikabel umgesetzt wird. Doch hier droht neue Bürokratie und Verunsicherung durch die Direktzahlungen-Verordnung. Denn der Verordnungsentwurf sieht vor, den maximalen Anteil von 60 Prozent einer Kulturart in der Mischung anhand des "Anteils der keimfähigen Samen der Mischung" zu bestimmen. Dies ist jedoch nach Einschätzung von Landwirten und Pflanzenzüchtern keineswegs praktikabel, da bei vielen Zwischenfrüchten keine verlässlichen Daten über Tausendkorngewicht vorliegen. Zudem könne die Keimfähigkeit der Saatgutmischung je nach Lagerdauer im landwirtschaftlichen Betrieb schwanken. Der DBV fordert, stattdessen auf die üblichen Angaben im Saatguthandel zurückzugreifen, wonach Saatgutmischungen nach dem Gewichtsanteil auf dem Etikett gekennzeichnet werden müssen. Dies wäre eine klare, überprüfbare Definition, so der Bauernverband.
Die GAP-Reform bringt aus Sicht des DBV unzweifelhaft zusätzliche Bürokratie für die Landwirte mit sich, vor allem beim Aktiven Landwirt und beim Greening. Der im Verordnungsentwurf angegebene Bürokratiekostenaufwand von 81.550 Euro ist nach Einschätzung des DBV unverständlich niedrig angesetzt.
Autor: Deutscher Bauernverband
Rückfragen an:
DBV-Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: 030 31904-239
Fax: 030 31904-431
Copyright: DBV
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Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass viele Detailregelungen zur Umsetzung des Greening ab 2015, etwa bei den Randstreifen und den Leguminosen für ökologische Vorrangflächen, zu spät kommen und die Landwirte bei der jetzt anstehenden Herbstaussaat nicht mehr reagieren können. Der DBV appelliert an Bund und Länder, die Regelungen zur nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik so zügig wie möglich zu beschließen, damit die Landwirte Klarheit über die Vorgaben haben. Grundsätzlich unterstütze der DBV den Ansatz des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die verschiedenen Umsetzungsoptionen im Rahmen des EU-rechtlich Möglichen pragmatisch auszugestalten.
Besonders wichtig ist es für den DBV gerade mit Blick auf das Einführungsjahr 2015, dass die Option der Erfüllung der ökologischen Vorrangflächen über Zwischenfrüchte flexibel und praktikabel umgesetzt wird. Doch hier droht neue Bürokratie und Verunsicherung durch die Direktzahlungen-Verordnung. Denn der Verordnungsentwurf sieht vor, den maximalen Anteil von 60 Prozent einer Kulturart in der Mischung anhand des "Anteils der keimfähigen Samen der Mischung" zu bestimmen. Dies ist jedoch nach Einschätzung von Landwirten und Pflanzenzüchtern keineswegs praktikabel, da bei vielen Zwischenfrüchten keine verlässlichen Daten über Tausendkorngewicht vorliegen. Zudem könne die Keimfähigkeit der Saatgutmischung je nach Lagerdauer im landwirtschaftlichen Betrieb schwanken. Der DBV fordert, stattdessen auf die üblichen Angaben im Saatguthandel zurückzugreifen, wonach Saatgutmischungen nach dem Gewichtsanteil auf dem Etikett gekennzeichnet werden müssen. Dies wäre eine klare, überprüfbare Definition, so der Bauernverband.
Die GAP-Reform bringt aus Sicht des DBV unzweifelhaft zusätzliche Bürokratie für die Landwirte mit sich, vor allem beim Aktiven Landwirt und beim Greening. Der im Verordnungsentwurf angegebene Bürokratiekostenaufwand von 81.550 Euro ist nach Einschätzung des DBV unverständlich niedrig angesetzt.
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