Kulturausschuss setzt sich für die Freiheit von Kunst und Kultur in Weißrussland ein
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 20.04.2011
Pressemitteilung vom: 20.04.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Nachdem bekannt geworden ist, dass in Weißrussland Schwarze Listen geführt und Künstlerinnen und Künstler mit Repressionen bedroht werden, stellt der Ausschuss für Kultur und Medien fest: "Die Bedrohung von Künstlerinnen und Künstlern in der ...
[Deutscher Bundestag - 20.04.2011] Kulturausschuss setzt sich für die Freiheit von Kunst und Kultur in Weißrussland ein
Nachdem bekannt geworden ist, dass in Weißrussland Schwarze Listen geführt und Künstlerinnen und Künstler mit Repressionen bedroht werden, stellt der Ausschuss für Kultur und Medien fest:
"Die Bedrohung von Künstlerinnen und Künstlern in der Republik Belarus und das Führen von Schwarzen Listen mit dem Ziel, Kulturschaffende für "unerwünscht" zu erklären und damit in ihrer künstlerischen Tätigkeit einzuschränken, widerspricht dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung (Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen) und ist in aller Deutlichkeit zu verurteilen.
In all ihren Ausdrucksformen bedürfen Kunst und Kultur des besonderen Schutzes ihrer Freiheit. Die Kunst- und Kulturszene Weißrusslands darf in ihrem Streben nach Demokratisierung und im Bekenntnis zu Bürger- und Menschenrechten nicht behindert werden. Das Engagement und die Werke der weißrussischen Künstlerinnen und Künstler sind als wichtige und eigenständige Beiträge zum gesellschaftlichen Leben des Landes zu würdigen.
Projekte, Initiativen und Austauschprogramme, die mit Hilfe von deutschen und EU-Mitteln in Weißrussland durchgeführt werden, schaffen Raum für weißrussische Künstlerinnen und Künstler zur Präsentation ihrer Werke und unterstützen auf diesem Weg den Prozess der Demokratisierung und die Freiheit der Kunst und des Kulturlebens in Weißrussland.
Der Ausschuss für Kultur und Medien erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich gegenüber den politisch Verantwortlichen in Weißrussland dafür einsetzt, dass Kulturschaffende in Weißrussland in ihrer freien, künstlerischen Meinungsäußerung nicht behindert oder gar drangsaliert werden. Im Rahmen der deutschen und europäischen Beteiligung an Kulturprojekten kommt es darauf an, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, zu dem auch die Freiheit der Kunst und Kultur gehört, in Weißrussland gewahrt wird und Künstlerinnen und Künstler in ihrem Ausdruck und ihrer Entfaltung nicht behindert werden."
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: +49 (0)30 227 0
Fax: +49 (0)30 227-36878 oder 227 36979
E-Mail: mail@bundestag.de
Nachdem bekannt geworden ist, dass in Weißrussland Schwarze Listen geführt und Künstlerinnen und Künstler mit Repressionen bedroht werden, stellt der Ausschuss für Kultur und Medien fest:
"Die Bedrohung von Künstlerinnen und Künstlern in der Republik Belarus und das Führen von Schwarzen Listen mit dem Ziel, Kulturschaffende für "unerwünscht" zu erklären und damit in ihrer künstlerischen Tätigkeit einzuschränken, widerspricht dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung (Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen) und ist in aller Deutlichkeit zu verurteilen.
In all ihren Ausdrucksformen bedürfen Kunst und Kultur des besonderen Schutzes ihrer Freiheit. Die Kunst- und Kulturszene Weißrusslands darf in ihrem Streben nach Demokratisierung und im Bekenntnis zu Bürger- und Menschenrechten nicht behindert werden. Das Engagement und die Werke der weißrussischen Künstlerinnen und Künstler sind als wichtige und eigenständige Beiträge zum gesellschaftlichen Leben des Landes zu würdigen.
Projekte, Initiativen und Austauschprogramme, die mit Hilfe von deutschen und EU-Mitteln in Weißrussland durchgeführt werden, schaffen Raum für weißrussische Künstlerinnen und Künstler zur Präsentation ihrer Werke und unterstützen auf diesem Weg den Prozess der Demokratisierung und die Freiheit der Kunst und des Kulturlebens in Weißrussland.
Der Ausschuss für Kultur und Medien erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich gegenüber den politisch Verantwortlichen in Weißrussland dafür einsetzt, dass Kulturschaffende in Weißrussland in ihrer freien, künstlerischen Meinungsäußerung nicht behindert oder gar drangsaliert werden. Im Rahmen der deutschen und europäischen Beteiligung an Kulturprojekten kommt es darauf an, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, zu dem auch die Freiheit der Kunst und Kultur gehört, in Weißrussland gewahrt wird und Künstlerinnen und Künstler in ihrem Ausdruck und ihrer Entfaltung nicht behindert werden."
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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